Vorlage - VO/2020/227/02GV
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Sachverhalt:
Am 29. Juli 2016 ist das Gesetz zur Stärkung der Kommunalwirtschaft vom 21. Juni 2016 (GVOBI. Schl-H. S. 528) in Kraft getreten.
Die gesetzlichen Hürden für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen werden gesenkt. Die Kommunen sollen so in die Lage versetzt werden, sich mehr noch als bisher in der Energiewende und beim Ausbau einer flächendeckenden Breitbandinfrastruktur zu engagieren.
Da ein Mehr an wirtschaftlicher Freiheit mit einem erhöhtem Risiko einhergeht, hält das Gesetz die Kommunen im Gegenzug dazu an, sich die zur Steuerung und Kontrolle ihrer Gesellschaften erforderlichen Rechte in deren Satzungen bzw. Gesellschaftsverträgen vorzubehalten.
Weiterhin werden die Anforderungen, welche das Gemeindewirtschaftsrecht an die verschiedenen Rechts- und Organisationsformen stellt, harmonisiert und weiterentwickelt sowie das kommunalaufsichtliche Anzeigeverfahren vereinfacht.
Aus diesem Grund ist der Gesellschaftsvertrag der VKP anzupassen.
Da die Gemeinde Bornhöved Gesellschafter der VKP ist, ist gem. § 108 ABs. 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung (GO) ein Anzeigeverfahren durchzuführen.
Die Gemeindevertretung muss gem. § 28 Nr. 18c GO über die wesentlichen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der VKP, beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der VKP gemäß Anlage zu.
Anlage/n:
Synopse des Gesellschaftsvertrages
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gesellschaftsvertrag VKP (1815 KB) |