Vorlage - VO/2020/181/01Amt
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Sachverhalt:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 beinhaltet lediglich die Änderung des Stellenplanes und damit analog die Änderung der Haushaltssatzung 2020.
Im Stellenplan wird die Gesamtzahl der Stellen um weitere 1,0 Stellen, von 40,25 Stellen auf nunmehr 41,25 Stellen angehoben.
Der Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 umfassend beraten und einen entsprechenden Beschluss gefasst (s. hierzu Bezugsvorlage Nr. VO/2020/078/0Amt nichtöffentlich).
Um eine adäquate und rechtzeitige Fallbearbeitung gewährleisten zu können, ist eine Neubesetzung und damit verbunden die Anhebung der Stellen im Stellenplan unumgänglich.
Die Umsetzung des Beschlusses ist rechtlich nur unter der Voraussetzung möglich, wenn im Stellenplan eine zusätzliche Beamtenstelle im Rahmen einer I. Nachtragshaushaltssatzung geschaffen wird.
Die Stellenbesetzung kann dabei auch mit einer Beschäftigten oder einem Beschäftigten erfolgen; in der Stellenausschreibung sind daher gleich beide Einstellungsmöglichkeiten (Beamter und Beschäftigte) vorzusehen.
Finanzielle Auswirkungen:
Deckung der Mehraufwendungen durch Minderaufwendungen im gleichen Produkt
Anlage/n:
I. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020