Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/171/06GV  

Betreff: Antrag nach § 4 Bundes-Immisionsschutzgesetz - BImSchG - wegen Errichtung und Betrieb eines Kreiselbrechers im Außenbereich der Gemeinde Stocksee
hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter Kruse
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Kech, Carmen
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
01.07.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Die Firma Glindemann hat mit Datum vom 23.04.2020 einen Antrag zum Betrieb eines Kreiselbrechers auf den Flurstücken 35/5 und 127 der Flur 7 in der Gemarkung Stocksee gestellt.

 

Der Kreiselbrecher soll anchstens 10 Tagen im lfd. Jahr betrieben werden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee muss gem. der Hauptsatzung zum gemeindlichen Einvernehmen über das Bauvorhaben im Außenbereich beraten und beschließen.

 

Die Antragsunterlagen zum Betrieb des Kreiselbrechers wurden den Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits per Mail zur Einsichtnahme übersandt. Zur weiteren Begründung wird auf diese Unterlagen Bezug genommen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag der Firma Glindemann zum Betrieb des Kreiselbrechers zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

 

 

 

 

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Anlage/n: