Vorlage - VO/2020/148/09SV
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Sachverhalt:
Für die geplanten energetischen Maßnahmen an der Turnhalle wurde dem Schulverband eine Förderung von der Investitionsbank in Höhe von bis zu 160.370 Euro (max. Zuwendungsbetrag) bewilligt. Der Bewilligungszeitraum begann am 01.04.2020 und endet am 31.12.2020. Die Kostenschätzung belief sich zum Zeitpunkt der Antragstellung auf ca. 229.100 Euro.
Gegenstand der Zuwendung sind folgende Teilleistungen:
- energetische Sanierung des Daches,
- energetische Sanierung der Giebelwände,
- energetische Sanierung des Eingangsbereiches,
- energetische Sanierung der Beleuchtungsanlage,
- Erneuerung des Parkettbodens,
- Malerarbeiten an Decke und den Wänden und
- Erneuerung der Innentüren.
In März 2020 sollten die vorgesehenen Maßnahmen in der Bauausschusssitzung des Schulverbandes durch das betreuende Architekturbüro vorgestellt und die Kosten erläutert werden, bevor die Maßnahme ausgeschrieben wird. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Fachausschusssitzung verschoben werden.
Am 19.05.2020 stellte das Architekturbüro die Teilmaßnahmen und die Kostenberechnung im Bauausschuss vor. Bei der Vorstellung des Sanierungskonzeptes wurden durch den beauftragten Architekten Sanierungsvorschläge genannt.
Die wesentlichen Unterschiede bestehen darin, dass die Kostenschätzung für die beantragte Zuwendung im Jahr 2018 erstellt wurde. Die Marktentwicklung führte in den letzten zwei Jahren zu einer Preiserhöhung auf Baumaterialien von ca. 15 v.H. Ein weiterer wesentlicher Grund für den Kostenunterschied ist der gewählten Ausführungsart wie z.B. der Verblend- statt Vorhangfassade sowie der Stärke der Gefälledämmung geschuldet.
Der Kostenunterschied beträgt bei dieser Ausführung bereits ca. 100.000 Euro mehr gegenüber der ursprünglich geplanten Ausführungsart im Bereich der Fassade und des Daches.
Kostengegenüberstellung:
Kostengruppe | bisher | neu | Änderung | |
100 | Grundstück | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
200 | Herrichten und Erschließen | 6.200,00 | 6.200,00 | 0,00 |
300 | Bauwerk - Baukonstruktionen | 152.150,00 | 244.919,02 | 92.769,02 |
400 | Bauwerk – Technische Anlagen | 34.250,00 | 34.250,00 | 0,00 |
500 | Außenanlagen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
600 | Ausstattung und Kunstwerke | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
700 | Baunebenkosten | 36.500,00 | 49.100,00 | 12.600,00 |
Summe | 229.100,00 | 334.469,02 | 105.369,02 |
Finanzierung (in EUR)
| bisher | neu | Änderung |
Eigenmittel | 68.730,00 | 174.099,02 | 105.369,02 |
Drittmittel | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Mittel des Bundes gem. KInvFG II | 160.370,00 | 160.370,00 | 0,00 |
Summe | 229.100,00 | 334.469,02 | 105.369,02 |
Mittelabruf
| Jahr | Betrag |
Die bewilligte Zuwendung aus dem KInvFG II wird voraussichtlich in den folgenden Jahren abgerufen | 2020 2021 | 0,00 160.370,00 |
Die Finanzierungsquote ändert sich wie folgt:
bisher neu
Zuwendungsquote KInvFG 70,00 % 47,94 %
Eigenanteil Schulverband 30,00 % 52,052 %
Um die Kostenabweichungen besser nachzuvollziehen, beschloss der Bauausschuss:
- Den Architekten mit einer umfassenden Kostenschätzung zu beauftragen.
- Die aktualisierte und detaillierte Kostenberechnung ist als Anlage zur weiteren Beratung beigefügt.
- Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Fördergeber eine Mitteilung abzugeben, dass die Kosten der Sanierung höher als geschätzt ausfallen werden.
- Änderungen im Kosten- und Finanzierungsplan bedürfen einer Zustimmung durch die IB SH. Die entsprechende Zustimmung ist zusammen mit einer Verlängerung des Bewilligungszeitraumes, die in begründeten Ausnahmefällen möglich ist, zu beantragen.
- Weiter war nachzufragen, ob die Erhöhung der Gesamtkosten förderschädlich, eine Aufstockung der Fördermittel und eine Fristverlängerung möglich wäre.
- Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass für eine Überschreitung der Gesamtausgaben eine Zustimmung des Fördergebers (IB SH) nicht erforderlich ist; diese wären aber aus eigenen Mitteln zu tragen.
- Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob ein Ingenieurbüro wegen der Prüfung möglicher Energiekosteneinsparungen beauftragt werden muss.
- Weitere Ingenieurleistungen wie z. B. Energieberater sind nicht erforderlich, da die Berechnung der zu erwartenden Energieeinsparungen durch die Amtsverwaltung geliefert werden kann. Die statische Berechnung wird nicht benötigt, da die geplanten Maßnahmen keinen Einfluss auf die Statik des Gebäudes nehmen.
- Da anzunehmen ist, dass voraussichtlich weitergehende Kosten entstehen werden, ist durch die Schulverbandsversammlung die Entscheidung über die Ausführung der Baumaßnahme zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Gem. aktualisierten Kostenberechnung entstehen Mehrkosten in Höhe von 105.369,02 Euro. Die überplanmäßige Ausgabe wäre durch Einsparungen bzw. Minderausgaben bei anderen Stellen im Gesamthaushalt gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt die energetische Sanierung der Turnhalle entsprechend der aktualisierten Kostenberechnung mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rd. 334.500 Euro durchzuführen. Die überplanmäßige Ausgabe wird genehmigt.
Anlage/n:
Kostenberechnung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kostenberechnung (361 KB) |