Vorlage - VO/2020/119/08GV
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Sachverhalt:
Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz) erst zum 01.01.2021 in Kraft treten. Jedoch werden bereits einige Eckpunkte dieses Gesetzes (Kita-Datenbank, Anspruch auf Einkommens- und Geschwisterermäßigung, Deckelung der Elternbeiträge) durch Änderung des Kindertagesstättengesetzes bereits zum 01.08.2020 in Kraft treten.
Daher ist die Anpassung der bestehenden Satzung an die neuen gesetzlichen Vorgaben erforderlich.
Die jetzige Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte sieht noch eine Betreuung von Schulkindern und der damit verbundenen finanziellen Förderung vor. Dieses Betreuungsangebot würde lediglich bis Jahresende in der bestehenden Form Bestand haben. Aufgrund der geringen Nachfrage an Plätzen für Schulkinder sowie den Eltern bereits zum neuen Kindergartenjahr ein verlässliches Betreuungsangebot zu unterbreiten, entfällt zukünftig die Schulkindbetreuung.
Finanzielle Auswirkungen:
Mindereinnahmen von ca. 3.000 € bei PSK 365000.4321000
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld beschließt die angefügte VII. Nachtragssatzung zur Satzung für den Kindergarten der Gemeinde Tensfeld vom 10.07.2009
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VII.Nachtragssatzung ab 01.08.20 - Entwurfdocx (123 KB) |