Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/099/02GV  

Betreff: Ausstattung des künftigen Trauzimmers im Alten Amt
hier: Aufhebung eines Sperrvermerks
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
20.05.2020 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
28.05.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 26.09.2019 den Sitzungssaal im „Alten Amt“ als Eheschließungsort gewidmet. Auf Veranlassung des Vorsitzenden des Werkausschusses wurde am 28.11.2019 im Werkausschuss die Inneneinrichtung des künftigen Trauzimmers beraten. Gemäß der Empfehlung des Werkausschusses hat die Gemeindevertretung am 12.12.2019 beschlossen, in 2020 folgende Ausstattungen im „Alten Amt“ vorzunehmen:

 

Beschaffung einer neuen Küchenzeile, Vornahme von Malerarbeiten, Beschaffung neuer Gardinen (evtl. Plissee) sowie einen Tisch und fünf Stühle im Trauzimmer und Anbringung eines Plexiglasschutzes für ein Bild im Sitzungssaal.

 

Für die Maßnahme werden folgende Kosten veranschlagt:

 

Plissees sowie die Verkleidung des Bildes      ca.   3.000,00 €

Küchenzeile einschl. Personalkosten für den Bauhofmitarbeiter   ca.   3.000,00 €

Stühle und Tische         ca.   3.800,00 €

Maler                                               ca.   1.500,00 €

Gesamt         ca. 11.300,00 €

 

Sobald die Festlegung des Mobiliars durch die Gemeinde getroffen wurde, kann die Farbauswahl für die Plissees erfolgen sowie eine Malerfirma beauftragt werden.

 

Die erforderlichen Finanzmittel konnten im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese wurden zum 1. Nachtragshaushalt 2020 angemeldet.

Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung den Sperrvermerk Produktsachkonto 573010.0891000 aufhebt.

 

Aufgrund der Feststellung, dass gem. der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved nicht der Werk-, sondern der Bauausschuss für die Innenausstattungen in den gemeindlichen Einrichtungen zuständig ist, wurde die Angelegenheit für diese Sitzung vorgemerkt (s. beiliegenden Auszug aus der Hauptsatzung).

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die benötigten Ausgaben werden im I. Nachtragshaushalt 2020 berücksichtigt. Sofern der Sperrvermerk aufgehoben ist, würden die Finanzmittel im investiven Deckungsbereich für das „Alte Amt“ insgesamt 11.500 Euro betragen und wären damit auskömmlich für diese Maßnahme.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Sperrvermerk über 4.500 Euro beim Produktsachkonto 573010.0891000 im I. Nachtragshaushalt 2020 wegen der Beschaffung von Mobiliar für das Trauzimmer aufzuheben.

 

 

 

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Anlage/n:

Angebot

 

Auszug aus der Hauptsatzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus der Hauptsatzung (91 KB)