Vorlage - VO/2020/081/07GV
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Sachverhalt:
Gemäß § 2a Abs. 3 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren, in denen die vorhandenen Kameradschaftskassen als Sondervermögen der Gemeinde eingestuft sind, jährlich einen Einnahme- Ausgabeplan zu erstellen. Über diesen muss von der Gemeindevertretung beraten und abgestimmt werden. Dieser sollte von der Feuerwehr möglichst vor der letzten Sitzung der Gemeindevertretung erstellt und dann in der letzten Sitzung des Jahres von der Gemeindevertretung beraten und möglichst beschlossen werden.
Der Einnahme- Ausgabeplan für das Jahr liegt nun vor, so dass über diesen abgestimmt werden kann.
Etwaige Unstimmigkeiten bestehen nicht, so dass diesem verwaltungsseitig zugestimmt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevertretung wird, verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem Einnahme- Ausgabeplan der Kameradschaftskasse für 2020 zuzustimmen.
Anlage/n:
EA Plan Tarbek 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | EA Plan FF Tarbek 2020 (74 KB) |