Vorlage - VO/2020/054/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tensfeld hat den Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg mit der Erfassung von Baulücken beauftragt, um Erkenntnisse über das Innenentwicklungspotenzial im Gemeindegebiet zu erhalten.
Die Baulückenerfassung ist inzwischen abgeschlossen. Die Karte mit der Erfassung der Baulücken sowie eine Begründung dazu sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung hinsichtlich Anlass, Methodik und Ergebnis der Baulückenerfassung wird auf diese Unterlagen Bezug genommen.
Die Übersicht zur Baulückenerfassung stellt eine lose Erfassung des Potenzials in der Gemeinde Tensfeld dar und enthält noch keine Baurechte.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt das vorliegende Baulückenkataster.
Anlage/n:
Baulückenerfassung
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2020-02-20, Tensfeld_BLE_Begründung (154 KB) | ||||
2 | Tensfeld_Baulückenerfassung_2020-02-13 (809 KB) |