Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2020/049/04GV  

Betreff: Beratung über eine mögliche Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land) für die Planungsräume I bis III

Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/04/613.14/
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
04.03.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Landesregierung hat im Jahr 2015 die Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 (LEP 2010) und zur Teilaufstellung der Regionalpläne (jeweils zu dem Sachthema Windenergie an Land) für die Planungsräume I – III eingeleitet. Nach Auswertung des in der Zeit vom 04.September 2018 bis zum 03. Januar 2019 durchgeführten förmlichen Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 und den Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III hat die Landesregierung am 17. Dezember 2019 den dritten Entwurf der Teilfortschreibung des LEP 2010 sowie der Teilaufstellungen der Regionalpläne I bis III gebilligt und die Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens zum dritten Entwurf beschlossen.

 

Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens erhalten die Öffentlichkeit und die Beteiligten gemäß § 5 Absatz 5 LaplaG in der Fassung der Bekanntmachung vom 27Januar 2014 (GVOBI. Schl.-H. S. 8), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes vom 20. Mai 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 98), und § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 5 Absatz 5 bis 9 LaplaG zu dem dritten Entwurf der Raumordnungspläne beginnt für die Beteiligten und die Öffentlichkeit am 13. Januar 2020 und endet am13. März 2020. Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 gilt landesweit für Schleswig-Holstein.

 

Die Planunterlagen werden durch die Landesplanungsbehörde im Internet unter der Adresse www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung  in der Zeit vom 17. Dezember 2019 bis zum 13. März 2020 (einschließlich) bereitgestellt.

 

Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren sowie die synoptische Aufbereitung der zu dem zweiten Planentwurf fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/windenergie . Der Landesplanungsbehörde liegen  umweltbezogene Stellungnahmen und Fachgutachten von Privaten, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Auswirkungen der Planung auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter, sonstige Sachgüter und zu den Energiezielen vor.

 

Die Gemeinde Gönnebek hat im Verfahren zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans (Sachthema Windenergie) selbst keine Stellungnahme abgegeben.

 

Nach den Entwurfsunterlagen zum 3. Entwurf ergibt sich für die Gemeinden Gönnebek, Groß Kummerfeld und Rendswühren das nachfolgende Vorranggebiet für die Windenergienutzung (PR3_SEG-302):

 

(Ausschnitt Lageplan mit Darstellung der geplanten Vorrangebiete, Quelle: www.schleswig-holstein.de/windenergiebeteiligung)

 

 

Das Datenblatt mit dem Abwägungsbereich für die Windenergienutzung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung muss nun entscheiden, ob und ggf. mit welchem Inhalt sie eine Stellungnahme zum 3. Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land) abgeben möchte.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung entscheidet, ob und ggf. mit welchem Inhalt sie eine  Stellungnahme zum dritten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie an Land) abgeben möchte.

 

 

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Anlage/n:

Datenblatt Abwägungsbereich für die Windenergienutzung (PR3_SEG_302)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungsbereich Windenergienutzung (579 KB)