Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/470/10GV  

Betreff: Informationen über die Prüfung an ortsfesten elektrischen Anlagen in gemeindlichen Liegenschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Stefan Günther
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Günther, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Information
06.02.2020 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gem. DIN VDE 0105-100 ist eine Überprüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen alle vier Jahre notwendig. Die Überprüfung der Objekte Bürgerhaus, Feuerwehrgebäude, Richard-Hallmann-Schule, Sportlerheim und Jugendzentrum hat stattgefunden und entsprechende Mängelprotokolle erstellt (s. Anlagen).

 

Es wurde in allen Objekten Mängel festgestellt, die eine Brand- bzw. eine Unfallgefahr darstellen können. In den Protokollen sind diese mit „X“ und „O“ gekennzeichnet.

Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich um erhebliche Gefahren, die unverzüglich abzustellen sind. Für die unverzüglich abzustellenden Mängel ist die Auftragsvergabe bereits an die Elektrofachunternehmen erfolgt.

 

Es wird geprüft, ob die Abarbeitung der restlichen Mängel in Eigenverantwortung durch den jeweiligen Hausmeister/Elektriker durchgeführt werden kann oder ob eine Fremdvergabe erfolgen muss.

 

Die Überprüfung von weiteren gemeindlichen Objekten findet in einem anderen Turnus statt.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Behebung der Mängel werden grob auf 35.000 Euro geschätzt. Die Ausgaben sind in den laufenden Kosten der baulichen Unterhaltung des jeweiligen Objektes berücksichtigt.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt dient der Information.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Prüfbericht Bürgerhaus

Prüfbericht Feuerwehrgebäude

Prüfbericht Richard-Hallmann-Schule

Prüfbericht Sportlerheim

Prüfbericht Jugendzentrum