Vorlage - VO/2019/428/02GV
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Sachverhalt:
Im Zuge der Tiefbauarbeiten musste die Trasse für die Schmutzwasserleitung auf der östlichen Seite der Straße des Seeweges geführt werden, da auf der ursprünglich angedachten westlichen Seite der Straße Versorgungsleitungen, wie Gas- und Stromleitungen verlegt sind. Dies hätte ein Verlegen der Schmutzwasserleitung erschwert.
Hierzu war es notwendig, einen Meter von der bestehenden asphaltgebundenen Straße für die Rohrtrasse zu entfernen. Nach Beendigung der Rohrleitungsarbeiten sollte diese Fläche provisorisch ausgepflastert werden.
Wenn jedoch die Auspflasterung so herstellt wird,(tragfähiger Untergrund) dass die Fläche überfahrbar bleibt, könnte sie als überfahrbarer Fußweg ausgebaut und bestehenden bleiben.
Es empfiehlt sich, von daher die provisorische Auspflasterung von 1m auf einen ausgebauten überfahrbaren Fußweg in einer Breite von 1,5m herzustellen.
Mit dieser Lösung wäre auch ein Fußweg zum Sportplatz hergestellt, der bislang fehlt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ist mit Mehrkosten in Höhe von ca. 8.000 Euro aufgrund Mehreinbau des Pflasters, Einbau von Rasenkantensteinen als Abgrenzung zum Grünstreifen sowie für den verstärkten Unterbau zu rechnen
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Auspflasterung der Rohrtrasse im Seeweg als überfahrbaren Fußweg auszubauen. Die erforderlichen Finanzmittel stehen ausreichend zur Verfügung.
Anlage/n: