Vorlage - VO/2019/396/03GV
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Sachverhalt:
Die Rechnungsergebnisse der letzten 3 Jahre weisen eine Überdeckung von 9.535,57 € aus, da kaum Unterhaltungsmaßnahmen im Wasserversorgungsnetz durchgeführt wurden.
Diese Überdeckung ist gem. KAG im nächsten Kalkulationszeitraum auszugleichen.
In 2020 bis 2022 kommt es zu erhöhten Aufwendungen, da der Austausch von rund 70 Wasserzählern ansteht. Diese Mehraufwendungen können durch die Überdeckung finanziert werden, so dass eine Anpassung der Verbrauchsgebühr nicht erforderlich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 1,35 € je cbm ist bei einer Jahresverbrauchsmenge von 13.500 cbm mit einer Kostendeckung zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für einen Kalkulationszeitraum von 2020 – 2022 bei 1,35 € je cbm zu belassen.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2020 - 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 03 815.31 Gebührenkalkulation2020-2022pdf (74 KB) |