Vorlage - VO/2019/222/10GV
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp hat am 27.09.2018 beschlossen, die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9"aufzustellen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Mit der Planung sollen die Feststetzungen des Bebauungsplanes an die geänderten Anforderungen an eine bedarfsgerechte Bebauung im Rahmen des allgemeinen Wohnens angepasst werden.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als gemischte Baufläche dar. Er wird gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss hat der Bauausschuss am 10.04.2019 gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 (2) BauGB) und die Entwurfsunterlagen in der Zeit vom 29.04.-29.05.2019 öffentlich ausgelegt (§ 3 (2) BauGB) sowie ins Internet gestellt. Die in diesem Verfahrensschritt eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen bitte ich dem beigefügten Abwägungsprotokoll zu entnehmen. Die Gemeindevertretung entscheidet nach einer Abwägung durch Beschluss über die Berücksichtigung der Stellungnahmen.
Abschließend fasst die Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss und billigt die Begründung. Die von dem Planungsbüro aktualisierten Entwurfsunterlagen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Bauleitplanung wird auf Antrag des Landesvereins durchgeführt. Der Antragsteller hat gegenüber der Gemeinde bereits die Übernahme der Kosten zugesagt.
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentichen Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in dem Abwägungsprotokoll aufgeführten Ergebnis geprüft. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 für das Gebiet "Nördlich Erfurter Straße, östlich Gablonzer Straße, Teilfläche des Grundstücks Wohnanlage für betreutes Wohnen Gablonzer Straße 11 a-d und Grundstück Erfurter Straße 9" , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 14 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden der Amtsverwaltung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amt-bornhoeved.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.
Anlage/n:
Abwägungstabelle
Planzeichnung / Text
Begründung
F-Plan-Änderung