Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/197/10GV  

Betreff: 1. Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
23.05.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Wie bereits mit Beschlussvorlage VO/2019/195/10GV mitgeteilt wurde, musste Ende April 2019 wegen der  Verbindlichkeiten der Gemeinde Trappenkamp von mehr als 4 Mio. EUR gegenüber der Einheitskasse der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3 Mio. EUR in Anspruch genommen werden. Wenn die vorgeschlagene Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2018 erfolgt, werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde Trappenkamp gegenüber der Amtskasse zwar gemindert, es bestehen aber weiterhin sehr hohe Verbindlichkeiten. Aus diesem Grund ist zu prüfen, ob eine Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2019 erforderlich ist. Dazu werden nachfolgend die investiven Ein- und Auszahlungen (Ist-Zahlungen) im lfd. Jahr aufgeführt:

 

Investive Ein- und Auszahlungen 2019

 

Produkt

Einzahlung

Auszahlung

Saldo

Produktbezeichnung

111080

195.144,76

1.399,00

193.745,76

Liegenschaften

126000

0,00

21.000,00

-21.000,00

Brandschutz

211000

0,00

1.093,13

-1.093,13

Grundschule

211050

0,00

512,49

-512,49

OGS

218200

0,00

24.092,97

-24.092,97

Richard-Hallmann-Schule

221000

0,00

27,97

-27,97

Förderzentrum

365090

0,00

361.254,84

-361.254,84

Kindertageseinrichtungen

367000

0,00

3.265,36

-3.265,36

Familienzentrum

421000

190,04

0,00

190,04

Sportförderung

424030

0,00

2.623,21

-2.623,21

Franz-Bruche-Halle

538000

0,00

195.251,98

-195.251,98

Abwasserbeseitigung

541000

78.168,83

7.026,30

71.142,53

Gemeindestraßen

553000

0,00

355,70

-355,70

Waldfriedhof

573010

0,00

0,00

0,00

Bürgerhaus

573070

0,00

29.923,31

-29.923,31

Bauhof

612000

828,55

0,00

828,55

Sonstige allg. Finanzwirtschaft

Summe

274.332,18

647.826,26

-373.494,08

 

 

Nach vorstehender Tabelle ergibt sich ein Finanzierungsbedarf in Höhe von rd. 373.500,00 EUR. Es wird aber erwartet, dass in den nächsten Wochen eine Zuweisung wegen der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pusteblume in Höhe von 375.000,00 EUR erfolgt. Diese Zahlung würde den Finanzierungsbedarf decken.

 

Es wurde jedoch mit folgenden Investitionsvorhaben begonnen und werden in absehbarer Zeit Auszahlungen zu diesen Maßnahmen erfolgen:

 

Maßnahme

Auszahlung

Einzahlung

Saldo

Neuschaffung Küchen „Pusteblume“

(Maßnahmeträger AWO)

20.000,00

0,00

-20.000,00

Sanierung Sportanlage -Leichtathletik-

(Kostenschätzung lt. Prüfvermerk Kreis Segeberg vom 20.02.2019)

745.980,83

250.000,00

109.300,00

-386.680,83

Neubau Feuerwehrhaus

(Kostenschätzung s. u.)

3.129.015,27

?

-3.129.015,27

Summe

3.894.996,10

359.300,00

-3.535.696,10

 

Kostenberechnung Neubau FFW-Haus vom 15.12.2017

 

Position

Betrag

Zahlung

Bemerkung

Gesamtkosten

3.299.602,76

2019/2020

Architektenbüro Feddersen

- Grunderwerb

80.000,00

2016

Lt. Kostenberechnung

- Planung Vorjahre

90.587,49

2017

2017

2017

2017

2017

2018

2018

11.900,00 (Ingenieur Planung)

11.900,00 (Ingenieur Planung)

13.090,00 (Ingenieur Statik)

  1.880,00 (Bodengutachten)

     892,50 (Vermessung)

37.239,99 (Ingenieur Planung)

13.685,00 (Ingenieur Planung)

Finanzierungsbedarf

3.129.015,27

2019/2020

 

 

Für die aufgeführten Investitionsvorhaben besteht ein Kreditbedarf in Höhe von rd. 3.535.600,00 EUR. Für den Neubau des Feuerwehrhauses ist ein Förderantrag gestellt, über den aber noch nicht entschieden wurde. Selbst wenn der beantragte Förderhöchstbetrag von 300.000 EUR bewilligt werden würde, würde keine Überfinanzierung bei den Investitionen entstehen, weil noch weitere große Investitionen (z. B. Schulen, Abwasserbeseitigung) für 2019 vorgesehen sind. Im Laufe des Jahres wäre zu prüfen, ob eine 2. Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung 2019 erforderlich ist.

 

Die Kreditaufnahme ist auch kurzfristig erforderlich, weil die Gemeinde Trappenkamp, wie bereits angeführt wurde, über keinen eigenen Finanzmittelbestand verfügt und bei großen Investitionen auch schnell große Beträge fällig werden können. Mit der vorgeschlagenen Kreditaufnahme kann die bestehende Verbindlichkeit gegenüber der Amtskasse voraussichtlich vorübergehend getilgt werden. Dieses ist notwendig und muss auch Ziel der Gemeinde Trappenkamp sein, weil die Gemeinde Trappenkamp seit Jahren Verbindlichkeiten in Millionenhöhe gegenüber der Einheitskasse hat.

 

Es wird vorgeschlagen einen Kredit mit einer Zinsbindung von 20 Jahren aufzunehmen und die Hälfte der Darlehenssumme während dieser Zeit zu tilgen (jährliche Tilgungsrate = 88.390 EUR). In 20 Jahren besteht dann bei der Anschlussfinanzierung zwar ein Zinsrisiko bei einer höheren Tilgungsrate als 2,5 % steigt aber auch der Finanzmittelabfluss entsprechend an. Dieses ist bei hohen Krediten problematisch, zumal weitere Kreditaufnahmen im lfd. Jahr nicht ausgeschlossen werden können.

 

Aufstellung der Abschreibungen und Tilgungsleistungen (ohne Umschuldungen)

 

Da Tilgungsleistungen nicht kreditfinanzierbar, sind müssen diese im Ergebnishaushalt erwirtschafttet werden. Weil Investitionen über Abschreibungen den Ergebnishaushalt belasten, wird nachfolgend aufgeführt, ob die nichtzahlungswirksamen Abschreibungen abzüglich der ebenfalls nichtzahlungswirksamen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten (aus Zuschüssen, Zuweisungen und Beiträgen) ausreichen, um die Tlgungsleistungen zu decken.

 

Jahr

Abschreibungen

Auflösung investive Sonderposten

Tilgungsleistungen

Überschuss Abschreibungen

2011

827.876,14

295.247,65

544.259,17

-11.630,68

2012

1.045.970,97

314.310,58

502.327,44

229.332,95

2013

930.757,84

321.446,78

544.468,62

64.842,44

2014

916.478,70

329.976,30

552.212,67

34.289,73

2015

948.966,15

336.259,57

571.006,80

41.699,78

2016

960.892,99

333.478,69

872.079,92

-244.665,62

2017

1.038.712,78

350.886,35

702.248,30

-14.421,87

 

Nach vorstehender Tabelle reichten die Abschreibungen bis 2015 aus, den Tilgungsbedarf zu decken. D. h., bei einem ausgegeglichenen Haushalt wäre durch die Tilgungsleistungen kein Finanzmittelabfluss entstanden. Ab 2016 ist dieses nicht mehr der Fall. Ein Grund dafür ist die seit einigen Jahren bestehende Niedrigzinsperiode. Bei Umschuldungen oder Darlehensneuaufnahmen wurden relativ hohe Tilgungsleistungen vereinbart. Dieses ist auch wirtschaftlich, weil die dadurch entstehende Gesamtbelastung nicht höher ist, ist als bei früheren Kommunaldarlehen mit Zinssätzen von über 3 % und Zinsrisiken bei Anschlussfinanzierungen minimiert bzw. ausgeschlossen werden. Weiter wurden bei Umschuldungen (2016 und 2017) auch Sondertilgungen geleistet (Zahlungswirksam 2016 und 2018).

 

Im Ergebnis lässt sich festhalten:

 

1.

Darlehenszinsen die Ergebnisrechnung belasten.

2.

Durch eingesparte Zinsen ggü. einem Normalzinsniveau bei Umschuldungen oder Darlehensneuaufnahmen wird der Haushaltsausgleich erleichtert.

3.

Die Gemeinde muss aber durch Überschüsse in der Haushaltsplanung/ Ergebnisrechnung einen Finanzmittelabfluss durch erhöhte Tilgungsleistungen vermeiden.

4.

Die vorgeschlagene Kreditaufnahme ist unvermeidlich.

5.

Die konkrete Zinshöhe kann nicht mitgeteilt werden, weil Kreditangebote i. d. R. nur sehr kurze Bindungsfristen haben (z. T. wenige Stunden). Derzeit besteht jedoch weiter eine Niedrigzinsperiode und liegt der Zinssatz bei einer Zinsbindung von 20 Jahren voraussichtlich bei unter 1,3 %.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzmittelzufluss in Höhe von 3.535.600 EUR.

Anfängliche Zinsleistung von jährlich etwa 45.900 EUR.

Tilgungsleistungen in Höhe von jährlich 88.390 EUR.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 3.535.600 EUR aus der Kreditermächtigung 2019. Für das Darlehen ist eine Zinsbindung von 20 Jahren zu vereinbaren und ist das Darlehen in der Laufzeit zu 50 % zu tilgen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

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