Vorlage - VO/2019/170/02GV
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 wurde der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 622.700 EUR festgesetzt. Bei der Haushaltsgenehmigung durch den Kreis Segeberg wurde die Kreditermächtigung allerdings auf 600.000 EUR gekürzt.
Da die Amtskasse derzeit einen hohen Kassenkredit in Anspruch nehmen muss und die Gemeinde Bornhöved Verbindlichkeiten von mehr als 200.000 EUR gegenüber der Amtskasse hat, ist eine Kreditaufnahme erforderlich.
Um die benötigte Kredithöhe der Gemeinde festzustellen, werden nachfolgend die investiven Ein- und Auszahlungen der Gemeinde im Vorjahr aufgeführt:
Produkt | Einzahlung | Auszahlung | Saldo | wesentliche Aktivitäten |
Allgemeine Verwaltung | 0,00 | 758,84 | 758,84 | Notebook, Lizenz MS Office |
Liegenschaften | 116,62 | 3.947,23 | 3.830,61 | Gutachter- und Notarkosten |
Brandschutz | 590,00 | 12.602,64 | 12.012,64 | Funkmeldeempfänger, Hohlstrahlrohr, Wasser-rettungssatz - Spende |
Gemeinschaftsschulen | 0,00 | 33.790,93 | 33.790,93 | Investitionsumlage Schulverband |
Heimatmuseum | 3.000,00 | 0,00 | -3.000 | Spende „Goldene Schale“ |
Kindertageseinrichtungen | 17.381,25 | 9.569,90 | -7.811,35 | Mobiliar -Zuweisung Erweiterung KiTa |
Sportförderung | 20.000,00 | 150.359,06 | 130.359,06 | C-Sportanlage - Kreiszuweisung |
Freibad am See | 14.400,00 | 96.179,65 | 81.779,65 | Badestege - Zuschuss |
Wohnungsbauförderung | 26.158,00 | 0,00 | -26.158,00 | Sondertilgung Darlehen |
Wasserversorgung | 4.941,30 | 11.401,25 | 6.459,95 | Hydranten, Standrohr - Kostenerstattung Hydrant |
Abwasserbeseitigung | 0,00 | 46.165,17 | 46.165,17 | Erneuerung Pumpen, SÜVO, Spektrahlphotometer |
Gemeindestraßen | 6.641,55 | 11.136,75 | 4.495,20 | Ersatzpflanzung, Ortsbaken, Erstattung Beiträge - Beiträge |
Straßenbeleuchtung | 0,00 | 5.908,41 | 5.908,41 | Erweiterung Straßenbeleuchtung |
Kinderspielplätze | 11.505,93 | 19.645,03 | 8.139,10 | Spielgeräte Badestelle - Zuschuss |
„Altes Amt“ | 3.177,68 | 12.120,57 | 8.942,89 | Netzwerkstruktur, Telefonanlage |
Bauhof | 7.299,00 | 112.057,60 | 104.758,60 | Software, Schlepper, Tennenplatz, Pflegegerät |
Steuern, allg. Umlagen | 0,00 | 19.283,09 | 19.283,09 | Investitionsumlage Amt |
Summe | 115.211,33 | 544.926,12 | 429.714,79 |
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Der Kreditbedarf der Gemeinde beträgt somit rd. 429.000,00 EUR. Es wird vorgeschlagen, einen Kredit in dieser Höhe mit einer Zinsbindung von 20 Jahren aufzunehmen. Die vollständige Tilgung des Darlehens sollte in der Laufzeit erfolgen, um das Risiko einer Anschlussfinanzierung auszuschließen. Die konkrete Zinshöhe kann nicht mitgeteilt werden, weil Kreditangebote i. d. R. nur eine sehr kurze Bindungsfrist haben (z. T. wenige Stunden). Derzeit besteht jedoch weiter eine Niedrigzinsperiode und liegt der Zinssatz bei einer Zinsbindung von 20 Jahren bei unter 1,5 %.
Mit einer langen Zinsbindung zu einem Niedrigzins ist es möglich, das Darlehen in der Laufzeit zu tilgen, um (wie bereist angeführt) das Risiko einer Anschlussfinanzierung auszuschließen. Die dadurch entstehende Jahresgesamtbelastung ist mit einer Jahresgesamtbelastung früherer Kommunaldarlehen mit Zinssätzen von 3 % oder 4 % oder höher vergleichbar.
Die letzte Kreditaufnahme wurde Ende 2017 aus der Kreditermächtigung 2017 beschlossen. Dieser Beschluss wurde aber in 2018 auf Vorschlag der Verwaltung aufgehoben, weil sich die Finanzsituation der Gemeinde wesentlich besser entwickelte als 2017 geplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Einzahlung in Höhe von 429.000 EUR.
Zins- und Tilgungsleistungen anfänglich von etwa 26.500,00 EUR/Jahr
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 429.000 EUR zur Finanzierung der Investitionen 2018. Für das Darlehen ist eine Zinsbindung von 20 Jahren zu vereinbaren und ist das Darlehen innerhalb der Laufzeit vollständig zu tilgen.
Anlage/n:
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