Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2019/169/02GV  

Betreff: Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke "Achtern Diek 2 a-b und 4 a-d"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/02/621.41
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
22.05.2019 
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

 

Der Gemeinde Bornhöved liegt ein Antrag für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Achtern Diek 2 a/b und 4 a-d vor. Die Eigentümerin der Mehrfamilienhäuser plant den Anbau von verglasten Balkonerweiterungen sowie den Einbau von Personenaufzügen und die Verbesserung des Brandschutzes. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen plant die Bauherrin auf beiden Gebäuden den Aufbau eines geneigten Daches zur Schaffung zusätzlichen Wohnraumes.

 

Für dieses Vorhaben (Dach) wurde neben dem laufenden Bauantrag für die geplanten An-/Umbauten eine Bauvoranfrage gestellt. Der Kreis Segeberg hat der Bauherrin mitgeteilt, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist, dieses sich jedoch nicht in die umliegende Bebauung einfügt und deswegen abzulehnen ist.

 

Die Grundstücke der Antragstellerin liegen in einem Gebiet, für das der Flächennutzungsplan der Gemeinde eine Wohnbaufläche (W) darstellt. Einen Bebauungsplan gibt es für das Gebiet noch nicht.

 

Die Bauherrin beantragt nun (über ihren Architekten) die Aufstellung eines Bebauungsplanes und ist auch bereit, die Kosten zu tragen.

 

Die Gemeinde muss nun darüber entscheiden, ob sie durch entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben schaffen will. Es wird davon ausgegangen, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB zur Anwendung kommen kann, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine Durchführung der Umweltprüfung ist dadurch nicht notwendig.

 

Die Gebietsgröße beträgt ca. 0,9 ha und ist in dem nachfolgenden Lageplan dargestellt:  

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine Honoraranfrage bei dem Büro für Bauleitplanung hat ergeben, dass für die Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Gesamtkosten in Höhe von 11.841,36 EUR entstehen werden.  

 

Die Antragsteller der Bauleitplanung haben eine vollständige Kostenübernahme zugesichert.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die gemeindlichen Gremien mögen darüber beraten, wie über den Antrag entschieden werden soll. Falls sich die Gemeinde dafür entscheidet, das beantragte Bauleitplanverfahren durchzuführen, wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: 

 

…………………………..

 

1.  Für das Gebiet der Grundstücke „Achtern Diek 2 a-b und 4 a-d“ soll der Bebauungsplan Nr. 26 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

 

Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von Planungsrecht für die Zulässigkeit von An-, Um- und Aufbauten an den vorhandenen Gebäuden.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich durchgeführt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll entfallen. Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB für die Dauer von 2 Wochen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Amt Bornhöved unterrichten und zur Planung äußern. Dies ist nebst Angabe des Zeitraumes öffentlich bekannt zu machen.

 

5. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden  und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro für Bauleitplanung in Bornhöved beauftragt werden. Der Planungsauftrag soll jedoch nur erteilt werden, wenn sich die Antragstellerin zuvor zum Abschluss einer Kostenübernahmevereinbarung bereit erklärt und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten erbringt.

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Nicht-öffentlich:

Antrag

Planzeichnung

Beispiele Ausführungsplanung