Vorlage - VO/2019/107/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinden Bornhöved und Trappenkamp bilden ein gemeinsames Unterzentrum. Über die Aufteilung der Zentralitätsmittel (Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum) ist eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
Die Aufteilung der Zuweisungen für ein Unterzentrum erfolgt zur Hälfte über die Einwohnerzahl und zur anderen Hälfte nach dem Saldo (Erträge - Aufwendungen) aus bestimmten Produkten für übergemeindliche Aufgaben. Dabei ist das Ergebnis des Vorvorjahres maßgeblich (für 2018 somit das Ergebnis 2016).
Seit dem Haushaltsjahr 2013 werden damit die Ergebnisse des doppischen Rechnungswesens zur Ermittlung des jeweiligen Gemeindeanteils herangezogen. Wie auch im Vorjahr sind die Aufwendungen und Erträge der Ergebnisrechnung die Grundlage für die Ermittlung des jeweiligen Gemeindeanteils. Das bedeutet, dass auch nichtzahlungswirksame Aufwendungen und Erträge bei der Berechnung berücksichtigt werden (insbesondere Auflösung von Sonderposten, Abschreibungen und interne Leistungsbeziehungen).
Bei den Benutzungsgebühren für den Waldfriedhof Trappenkamp werden die passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus der Vergangenheit wegen der erheblichen Bedeutung (z. T. Abgrenzung über 40 Jahre) ermittelt und angerechnet.
Nach dem Erlass des Innenministeriums vom 22.10.2018 zum kommunalen Finanzausgleich 2018 betragen für dieses Jahr die Schlüsselzuweisungen für ein Unterzentrum 776.916,00 EUR.
Bei der erfolgten vorläufigen Aufteilung der Zentralitätsmittel 2018 erfolgte eine Aufteilung im Verhältnis 33,57 % für die Gemeinde Bornhöved und 66,43 % für die Gemeinde Trappenkamp. In 2019 ist somit ein Ausgleich zu Gunsten der Gemeinde Bornhöved von 0,77 %-Punkten (= 5.997,67 EUR) zu schaffen.
Nachstehend wird die Aufteilung der Schlüsselzuweisungen für zentrale Orte der letzten Jahre aufgeführt:
Jahr | Verteilungsmasse | Anteil Bornhöved | Anteil Trappenkamp |
2013 | 421.008,00 | 35,06 % | 64,94 % |
2014 | 501.780,00 | 35,57 % | 64,43 % |
2015 | 654.156,00 | 33,57 % | 66,43 % |
2016 | 635.532,00 | 33,96 % | 66,04 % |
2017 | 781.668,00 | 35,07 % | 64,93 % |
2018 | 776.916,00 | 34,34 % | 65,66 % |
Auf die beigefügte Berechnung wird mit nachstehenden Hinweisen zu 2017 hingewiesen:
Brandschutz
Das Defizit in der Gemeinde Bornhöved ist stark angestiegen (insbesondere durch einen hohen Unterhaltungsaufwand und Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige -Fahrerlaubnis FFW-) und in Trappenkamp stark gesunken.
Bücherei
Das Defizit in der Gemeinde Trappenkamp ist gestiegen. Insbesondere durch Leistungen des Bauhofs.
Kindergärten
Die Defizite sind in beiden Gemeinden stark angestiegen. In Trappenkamp stärker als in Bornhöved.
Sportförderung
Das Defizit beim Sportplatz in Trappenkamp ist wieder auf das Niveau des Vorvorjahres gesunken.
Sportstätten/Sportplatz
Das Defizit in Trappenkamp ist durch sehr hohe Unterhaltungsaufwendungen und hohe Bauhofleistungen stark angestiegen
Badestelle
Das Defizit der Badestelle in Bornhöved ist durch Leistungen des Bauhofs und sinkender Erträge gestiegen.
Neben den jährlichen Schwankungen und Verschiebungen bei den Defiziten in den aufgeführten Produkten ist es auffällig, dass sich der Verteilungsanteil über die Einwohnerzahl zumindest seit 2015 leicht zu Gunsten der Gemeinde Trappenkamp verschiebt:
Gemeinde | Bevölkerungsanteil | |||
2015 | 2016 | 2017 | 2018 | |
Bornhöved | 39,75 % | 39,07 % | 38,99 % | 38,80 % |
Trappenkamp | 60,25 % | 60,93 % | 61,01 % | 61,20 % |
Finanzielle Auswirkungen:
Gemeinde Bornhöved = 266.808,37 EUR
Gemeinde Trappenkamp = 510.107,63 EUR
Summe = 776.916,00 EUR
Beschlussvorschlag:
Die Schlüsselzuweisungen für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp für das Haushaltsjahr 2018 werden im Verhältnis 34,34 % für die Gemeinde Bornhöved und 65,66 % für die Gemeinde Trappenkamp aufgeteilt.
Anlage/n:
Berechnung der Aufteilung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Berechnung Aufteilung Zentralitätsmittel 2018 (649 KB) |