Vorlage - VO/2019/094/10GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Trappenkamp wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen. Im Rahmen der Gesamtmaßnahmen soll als Maßnahme der Vorbereitung auch ein Einzelhandelskonzept aufgestellt werden, das nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als städtebauliches Entwicklungskonzept bei der Aufstellung zukünftiger Bauleitpläne berücksichtigt werden soll.
Mit der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes wurde die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA) beauftragt. Der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.
Vorbereitend hat sich die Lenkungsgruppe „Städtebauförderung“ mit dem Entwurf des Einzelhandelskonzeptes befasst. Darüber hinaus wurde der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes auch den übergeordneten Behörden, der Industrie- und Handelskammer sowie den benachbarten Gemeinden zu Stellungnahme übersandt. Stellungnahmen zum Entwurf des Einzelhandelskonzept der Gemeinde sind nicht eingegangen.
Weiterhin wurde die Gemeinde Bornhöved als Teil des gemeinsamen Unterzentrums gebeten, dem Einzelhandelskonzept zuzustimmen. Die abschließende Beratung darüber findet in der ebenfalls für den 27.06.2019 vorgesehenen Sitzung der Gemeindevertretung Bornhöved statt.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt das vorliegende Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt gefasst, dass die Gemeinde Bornhöved als Teil des gemeinsamen Unterzentrums dem Einzelhandelskonzept der Gemeinde Trappenkamp zustimmt.
Anlage/n:
Einzelhandelskonzept mit Ergänzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Einzelhandelskonzept (11106 KB) | ||||
2 | Ergänzung Einzelhandelskonzept (606 KB) |