Vorlage - VO/2019/089/10GV
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Sachverhalt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp hatte der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 28.01.2019 empfohlen, die Schlüsselzuweisungen für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp für das Haushaltsjahr 2017 im Verhältnis 35,07 % für die Gemeinde Bornhöved und 64,93 % für die Gemeinde Trappenkamp aufzuteilen (entsprechend der elektronischen Beschlussvorlage).
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.02.2019 wurde jedoch beschlossen, die Zentralitätsmittel 2017 im Verhältnis 35,13 % für Bornhöved und 64,87 % für Trappenkamp aufzuteilen.
Diese abweichende Beschlussfassung ist darauf zurückzuführen, dass irrtümlich die vorfinale Fassung der Beschlussvorlage schriftlich verteilt wurde. Die abweichende Verteilung in der finalen Fassung zu Gunsten der Gemeinde Trappenkamp ist darauf zurückzuführen, dass bei der vorfinalen Vorlagenversion die Kosten für die Altenbetreuung in Bornhöved zu hoch berechnet waren (in der Berechnung waren auch Zuschüsse an Dritte, die keinen Bezug zur Seniorenbetreuung haben enthalten). Diese fehlerhafte Berechnung wurde mit der finalen Vorlagenversion korrigiert.
Finanzielle Auswirkungen:
bisher neu Unterschied
Gemeinde Bornhöved 274.599,97 EUR 274.148,15 EUR - 451,82 EUR
Gemeinde Trappenkamp 507.068,03 EUR 507.519,85 EUR + 451,82 EUR
Summe 781.668,00 EUR 781.668,00 EUR
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.02.2019 zur Verteilung der Zentralitätsmittel für 2017 wird aufgehoben.
- Die Schlüsselzuweisungen für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved / Trappenkamp für das Haushaltsjahr 2017 werden im Verhältnis 35,07 für die Gemeinde Bornhöved und 64,93 % für die Gemeinde Trappenkamp aufgeteilt.
Anlage/n:
Berechnung der Aufteilung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Berechnung Aufteilung Zentralitätsmittel 2017 (643 KB) |