Vorlage - VO/2018/430/04GV
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Sachverhalt:
Aufgrund der einheitlichen Rohrnetzpflege und der daraus resultierenden erhöhten Mehraufwendungen wurde die Verbrauchsgebühr ab 2015 auf 1,55 € je cbm angehoben.
Das Rechnungsergebnis der letzten Kalkulationsperiode 2016 – 2018 weist eine vorläufige Überdeckung von 26.468,61 € auf, da kaum Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten angefallen sind, welches auf die bereits durchgeführte einheitliche Rohnetzpflege zurückzuführen ist. Gem. § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetz (KAG) ist diese Überdeckung ist den nächsten 3 Jahren auszugleichen. Daher errechnet sich laut anliegender Kalkulation trotz erforderlichem Wasserzählertausch in 2021 von rund 110 Zählern eine kostendeckende Verbrauchsgebühr von 1,00 € je cbm
Finanzielle Auswirkungen:
Bei einer Verbrauchsgebühr von 1,00 € je cbm ist bei einer Jahresmenge von
16.000 cbm eine Kostendeckung zu erwarten.
Beschlussvorschlag:
Die Verbrauchsgebühr ist für den Kalkulationszeitraum von 2019 bis 2021 auf 1,00 € je cbm zu senken.
Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2019 – 2021
Entwurf einer I. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Benutzungsgebühren für die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Gönnebek
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührenkalkulation Wasser 2019-2021 (412 KB) | ||||
2 | Entwurf I. Nachtragssatzung (87 KB) |