Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/363/09SV  

Betreff: Förderung von Maßnahmen zur Sanierung sanitärer Räume in Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Information
23.10.2018 
Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   
Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
19.09.2018 
Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
25.10.2018 
Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Nach Mitteilung des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages wird voraussichtlich Anfang/Mitte September 2018 ein neues Förderprogramm zur Sanierung sanitärer Räume in Schulen veröffentlicht.

Antragberechtigt sind alle Schulträger von öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein und es wird wieder ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. In der ersten Stufe werden die Maßnahmen angemeldet, anschließend werden die Maßnahmen gelistet und die Förderquote bestimmt und danach können Förderanträge gestellt werden.

 

Das Förderprogramm hat folgende Eckwerte:

 

Fördervolumen:6.000.000,00 EUR (davon 537.973,00 für den Kreis Segeberg)

Förderquote:75 % (max. 80.000,00 EUR je Schulträger)

Anmeldezeitraum:01.10.2018 bis 31.10.2018

Antragsende:28.02.2019

Maßnahmeende:15.08.2019 (inkl. Abnahme, Abrechnung und Auszahlung)

 

Zuwendungen werden nicht nach dem „Windhundverfahren“ vergeben. Es ist vielmehr Ziel des Landes, alle angemeldeten Maßnahmen auch bei der Förderung zu berücksichtigen. Sollten dafür die zur Verfügung stehenden Mittel für einen Kreis nicht ausreichen, wird die Förderquote abgesenkt. Die maximale Förderhöhe von 80.000,00 EUR (bei einer Förderquote von 75 %) wird bei einem Investitionsvolumen von 106.666.67 EUR erreicht.

 

Wenn jeweils der Förderhöchstbetrag beansprucht wird, können im Kreis Segeberg weniger als sieben Schulträger berücksichtigt werden. Es besteht somit eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Förderquote abgesenkt wird. Dieses kann zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht verlässlich prognostiziert werden, da aus vorherigen Progammen bereits diverse Maßnahmen gefördert wurden bzw. werden:

 

Lfd.-Nr.

Förderprogramm

Volumen (EUR)

Aufruf

1

Landesprogramm Sanierung sanitärer Räume I

10,0 Mio.

2017

2

Landesprogramm Sanierung sanitärer Räume II

7,5 Mio.

2018

3

Schulbau- u. Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030

27,4 Mio.

2018

 

zzgl. Raumakustik/Lärmschutz und Ersatzschulen

12,7 Mio.

2018

4

Programm für finanzschwache Kommunen -KInvFG II-

 

2018

 

Im ersten Förderprogramm wurde dem Schulverband eine Landesförderung in Höhe von 109.164,80 EUR bewilligt (Jungen-WC in der Gemeinschaftsschule und WC-Anlagen und Duschen in der Turnhalle).

Im zweiten Förderprogramm bestand für den Schulverband keine Antragberechtigung.

Für das dritte Förderprogramm wurden keine Maßnahmen angemeldet, weil die bekannten Maßnahmen zum vierten Programm angemeldet wurden.

 

Es wird vorgeschlagen, folgende Sanierungsmaßnahmen für den Schulverband zur Förderung im angekündigten Förderprogramm anzumelden:

 

Lehrer-WC-Anlage (Gemeinschaftsschule)= ca.   27.000,00 EUR*

Sanitärräume Sporthalle= ca. 124.000,00 EUR **

Gesamtmaßnahme= ca. 151.000,00 EUR

 

./. Landeszuweisung (Förderquote = 52,98 %)=         80.000,00 EUR

Anteil Schulverband= ca.   71.000,00 EUR

 

*  Grundlage der Schätzung= Schätzung Dipl. Ing. Georg Bickel

** Grundlage der Schätzung = Abrechnung Sanierung Sanitäranlagen Turnhalle

    Von der Bauabteilung wird derzeit eine Kostenschätzung für die Sporthalle erarbeitet.

     Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmekosten niedriger sind, weil in den

     Duschräumen nur Armaturen u. ä. auszutauschen sind (keine Fliesenarbeiten).

 

Mit der Sanierung der Lehrer-WC-Anlage könnte bereits in diesem Jahr begonnen werden, weil die Maßnahme im Haushalt 2018 als Unterhaltungsmaßnahme eingeplant ist. Diese Maßnahme ist zwar auch zum Förderprogramm „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ (Nr. 4) angemeldet, da eine Kombination mit anderen Förderprogrammen aber nicht zulässig ist, würde eine Förderung über das letztgenannte Programm aber nicht beantragt werden (wenn eine Antragberechtigung entstehen sollte = Aufnahme in Proritätenliste). Die Sanierung der Sanitäranlagen in der Sporthalle wäre allerdings für den Haushalt 2019 einzuplanen. Mit dieser Maßnahme könnte somit erst 2019 begonnen werden.

 

Da das Zeitfenster für den Abschluss der Maßnahme sehr knapp gehalten ist, sollte mit der Sanierung der Lehrer-WC-Anlage noch in diesem Jahr begonnen werden und sollte eine Auftragerteilung für die Sanierung der Sanitärräume in der Sporthalle Anfang 2019 angestrebt werden. Ein Maßnahmebeginn vor Erhalt eines Bewilligungsbescheides ist für dieses Förderprogramm unschädlich, da mit der Maßnahme erst nach dem 30.06.2018 begonnen wird.

Wenn die Sanierung der Lehrer-WC-Anlage noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Wird eine außerplanmäßige Auszahlung entstehen. Diese wäre durch Einsparungen beim PSK 218200.5211000 (Unterhaltung Gemeinschaftsschule), 424040.5211000 (Unterhaltung Sporthalle) gedeckt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Investionskosten in 2018 und 2019 in Höhe von max. 151.000 EUR bei einer Landesförderung in Höhe von 80.000,00 EUR.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

1.      Die Schulverbandsversammlung beschließt, mit der Sanierung einer Lehrer-WC-Anlage in der Gemeinschaftsschule im Haushaltsjahr 2018 zu beginnen (und nach Möglichkeit auch abszuschließen). Einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von ca. 27.000 EUR für diesen Zweck wird zugestimmt.

2.      Die Schulverbandsversammlung beschließt, für den Haushalt 2019 für die Sanierung der Sanitärrräume der Sporthalle Auszahlungen bis zu einer Höhe von                            EUR einzuplanen.

3.      Die Schulverbandsversammlung billigt die angemeldeten Förderanträge für die Maßnahmen unter 1. und 2. zum Förderprogramm „Förderung von Maßnahmen zur Sanierung sanitärer Räume in öffentlichen Schulen“. Die Schulverbandsversammlung stimmt weiter zu, dass ein Förderantrag zum Förderprogramm „Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen“ nicht gestellt wird, wenn dazu eine Berechtigung entstehen sollte und die Förderquote nach dem Programm für finanzschwache Kommunen unter 75 % liegen sollte.

 

 

 

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Anlage/n:

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