Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/310/02GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (02)913.69_JA15
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Vorberatung
04.09.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
27.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bornhöved hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 03.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Bornhöved ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2015 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Bornhöved schließt das Haushaltsjahr 2015 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 320.017,91 EUR ab, womit sie den geplanten Fehlbetrag des Haushaltsjahres von ursprünglich 576.000,00 EUR um 896.017,91 EUR verbessern konnte. Die Gemeinde konnte somit den Fehlbetrag abwenden und den Haushaltsausgleich sicherstellen.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.07.2018 hat diese die Mittelverwendungen der Jahresergebnisse 2012 bis 2014 beschlossen. Aus diesen Mittelverwendungen trägt die Gemeinde gem. § 26 Abs. 4 Satz 1 GemHVO-Doppik einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 858.615,02 EUR in das Jahr 2015 vor.

 

Der erwirtschaftete Jahresüberschuss ermöglicht der Gemeinde in Kombination mit dem durch die Korrektur der Sonderrücklage neu geschaffenen Bestand der Ergebnisrücklage einen nahezu vollständigen Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages. Dieser könnte durch entsprechende Mittelverwendung auf Basis des Umkehrschlusses aus § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik um insgesamt 685.880,22 EUR auf dann lediglich 172.734,80 EUR reduziert werden.

 

Dies ermöglicht der Gemeinde sodann den weiteren Vortrag eines deutlich geringeren Fehlbetrages und eröffnet die Möglichkeit, im Folgejahr bei Erwirtschaften eines ähnlich hohen Überschussbetrages diesen Fehlbetrag vollständig ausgleichen zu können. Verwaltungsseitig wird daher empfohlen, den Jahresüberschuss sowie den Ergebnisrücklagenbestand zum Reduzieren des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung der Ergebnisrücklage von 365.862,31 EUR auf 0,00 EUR. Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages durch die Ergebnisrücklage und den Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 685.880,22 EUR, hierdurch Reduzierung des vorgetragenen Fehlbetrages. Vortrag des verbleibenden Fehlbetrages von 172.734,80 EUR auf das Folgejahr.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Die Gemeindevertretung beschließt nach erfolgter Prüfung durch den Finanzausschuss den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b) Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung des erwirtschafteten Jahresüberschusses 2015 zum Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages.

 

c) Die Gemeindevertretung beschließt, den vorgetragenen Fehlbetrag durch Mittel der Ergebnisrücklage bis zu deren Erschöpfung auszugleichen und den verbleibenden Betrag auf das Folgejahr vorzutragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2015, Gemeinde Bornhöved

Lagebericht zum 31.12.2015, Gemeinde Bornhöved

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (3392 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (589 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (6990 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (574 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (9745 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (6728 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel_Teil 1 (6485 KB)      
Anlage 8 8 Anlagespiegel_Teil 2 (2044 KB)      
Anlage 9 9 Anlage_2-5 (1243 KB)      
Anlage 10 10 Lagebericht (4952 KB)