Vorlage - VO/2018/265/03GV
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeinde Damsdorf hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 14.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.
Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. a) der Hauptsatzung der Gemeinde Damsdorf ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten.
Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.
Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.
Die Gemeinde Damsdorf schließt das Haushaltsjahr 2014 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 38.077,97 EUR ab und kann somit den planerischen Fehlbetrag von 9.800,00 EUR abwenden und den Haushaltsausgleich sicherstellen.
Folgt die Gemeinde den Beschlussempfehlungen der VO/2018/188/03GV und der VO/2018/189/03GV, so trägt die Gemeinde einen Fehlbetrag in Höhe von 19.717,80 EUR in das Jahr 2014 vor und verfügt über einen Ergebnisrücklagenbestand von 0,00 EUR. Daher ist der erwirtschaftete Jahresüberschuss zunächst gem. dem Umkehrschluss aus § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zu verwenden und anschließend steht es der Gemeinde gem. selbiger Vorschrift frei, ob sie den übrigen Betrag der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuführt.
Verwaltungsseitig wird daher zunächst der Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in voller Höhe und anschließend die Zuführung des verbleibenden Überschussbetrages in die Ergebnisrücklage empfohlen, um diese für den Ausgleich künftiger Fehlbeträge wieder aufzubauen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages in Höhe von 19.717,80 EUR. Erhöhung der Ergebnisrücklage von 0,00 EUR auf 18.360,17 EUR.
Beschlussvorschlag:
a) Die Gemeindevertretung beschließt den vom Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen und Feststellungen, die sich im Zuge einer Belegprüfung ergeben, sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.
b) Die Gemeindevertretung beschließt die Verwendung des Jahresüberschusses 2014 zum Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in voller Höhe sowie die Zuführung des übrigen Überschussbetrages in die Ergebnisrücklage.
Anlage/n:
Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Damsdorf
Lagebericht zum 31.12.2014 der Gemeinde Damsdorf