Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/207/04GV  

Betreff: Durchführung der Selbstüberwachungsverordnung bei Klärteichanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Georg Bickel
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Frank, Jenni
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Entscheidung
13.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Aufgrund eines Vertrages vom 20.03.2000 zwischen dem Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) und der Gemeinde Gönnebek ist seit dem 01.04.2000 die Überwachung der gemeindlichen Klärteiche „Laakener Weg“ und „Schwale“ gem. Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO) an den WZV der Gemeinden des Kreises Segeberg übertragen worden. Der Vertrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund aufgetretener Schwierigkeiten gibt es seitens der Gemeinde Bestrebungen, den Vertrag zu kündigen und die Überwachung der Klärteiche nach Beteiligung des Wettbewerbes neu zu beauftragen.

 

Die Gemeindevertretung wird daher gebeten, über die Angelegenheit zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

Gemäß § 5 des o. g. Vertrag wäre eine Kündigung sechs Monate vor Ende der Laufzeit möglich.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

Vertrag über die Durchführung von Selbstüberwachungsaufgaben (SÜVO) bei unbelüfteten und belüfteten Klärteichanlagen v. 01.04.2000 zwischen WZV und der Gemeinde Gönnebek