Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/200/10GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10) 913.69_JA14
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
28.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
20.06.2018 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Trappenkamp hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2014 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt nach zwei vorangegangenen defizitären Jahresergebnissen das Haushaltsjahr 2014 deutlich positiver ab und konnte einen Jahresüberschuss in Höhe von 431.810,54 EUR erwirtschaften. Nach dem Beschluss über die Mittelverwendungen der Jahre 2012 und 2013 vom 26.04.2018 wird die Gemeinde in der Aufrechnung einen Fehlbetrag von 376.008,75 EUR auf das Folgejahr vortragen.

 

Dieser Vortrag wird erst mit dem Jahresabschluss 2015 verarbeitet, da zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung 2014 die Beschlüsse noch nicht vorlagen. Der vorgetragene Fehlbetrag sollte gem. § 26 Abs. 2 Halbsatz 1 GemHVO-Doppik durch den im Jahr 2014 erwirtschafteten Jahresüberschuss ausgeglichen werden. Ein Ermessensspielraum wird der Gemeinde seitens des Verordnungsgebers hier nicht gewährt, der Ausgleich ist zwingend. Für den verbleibenden Betrag von 55.801,79 EUR steht es der Gemeinde entsprechend der Regelung des § 26 Abs. 2 Halbsatz 2 GemHVO-Doppik frei, diesen der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Verwaltungsseitig werden der Ausgleich des vorgetragenen Fehlbetrages sowie die anschließende Zuführung des verbleibenden Überschusses in die Ergebnisrücklage empfohlen, um den Aufbau eines neuen Ergebnisrücklagenbestandes zu fördern. Dieser kann sodann im Falle erneuter Jahresfehlbeträge zu deren Ausgleich kurzfristig herangezogen werden.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausgleich des vorgetragenen Jahresfehlbetrages in Höhe von 376.008,75 EUR. Erhöhung des Bestandes der Ergebnisrücklage von 0,00 EUR auf 55.801,79 EUR.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)    Die Gemeindevertretung beschließt den durch den Finanzausschuss geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 in der vorliegenden Form. Etwaige Beanstandungen/Feststellungen im Zuge einer Belegprüfung sind im laufenden Haushaltsjahr zu bereinigen.

 

b)   Die Gemeindevertretung beschließt, den nach der Mittelverwendung 2013 vorgetragenen Fehlbetrag durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss auszugleichen sowie den verbleibenden Betrag der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2014 der Gemeinde Trappenkamp

Lagebericht zum 31.12.2014 der Gemeinde Trappenkamp

 

Hinweis:

Jahresabschluss und Lagebericht sind online in Allris einsehbar und werden nach Entscheidung der Gemeindevertretung vom 22.02.2018 nicht mehr postalisch verschickt.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz (4087 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (3436 KB)      
Anlage 3 3 Teilergebnisrechnung (10369 KB)      
Anlage 4 4 Finanzrechnung (837 KB)      
Anlage 5 5 Teilfinanzrechnung (13568 KB)      
Anlage 6 6 Anhang (7946 KB)      
Anlage 7 7 Anlagespiegel_Teil1 (5724 KB)      
Anlage 8 8 Anlagespiegel_Teil2 (5335 KB)      
Anlage 9 9 Anlagespiegel_Teil3 (4191 KB)      
Anlage 10 10 Anlage_2-5 (1319 KB)      
Anlage 11 11 Lagebericht (5477 KB)