Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2018/152/09SV  

Betreff: Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
11.04.2018 
15. Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved (offen)   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
26.04.2018 
22. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

a) Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen

 

Nach Mitteilung des SHGT vom 27.03.2018 wird voraussichtlich am 09.04.2018 die Richtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen veröffentlicht.

Sowohl die Gemeinde Trappenkamp als auch der Schulverband Sventana Bornhöved sind für dieses Förderprogramm teilnahmeberechtigt.

 

Nach dieser Richtlinie sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung  und ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden gefördert. Zu den Schulgebäuden zählen alle Gebäudeteile und Einrichtungen, die u. a. zu einer allgemein bildenden Schule gehören und die dem Schulbetrieb dienen (z. B. Schulsporthallen, Außenanlagen, Mensen, Arbeits- und Werkstätten sowie Labore). Die Erweiterung von Schulgebäuden ist förderfähig, soweit sie der Erfüllung funktionaler oder schulfachlicher Anforderungen an bestehenden Schulstandorten dient (z. B. Anbau von Fachräumen) und weder räumlich noch kapazitätsmäßig zu einer wesentlichen Aufstockung führt.

 

Die Errichtung eines Ersatzbaus ist ausnahmsweise förderfähig, soweit sie im Vergleich zur Bestandsanierung bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nachweislich die günstigere Variante darstellt. Er ist in der Regel die günstigere Variante wenn die Sanierungskosten mehr als 80 % der zu erwartenden Kosten für einen Neubau betragen.

 

Die Zuwendung wird als Projektförderung mit Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bewilligt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000 EUR betragen. Die Höhe der Förderquote steht noch nicht fest und wird sich erst im Anmeldeverfahren ergeben.

 

Das Anmelde-/Antragsverfahren besteht aus drei Phasen:

 

1. Anmeldephase Teilnahmeberechtigung

Bis zum 30.06.2018 sind Investitionsmaßnahmen beim zuständigen Ministerium im Rahmen einer Kurzbeschreibung unter Angabe einer Kostenschätzung sowie eines „Bestandserfassungsbogen Schulinfrastruktur“ anzuzeigen.

 

2. Bewertungsphase und Priorisierung

Die Anmeldungen werden aus einem Empfehlungsgremium anhand der Angaben aus der Anmeldephase pro Kreis priorisiert. Am Ende der zweiten Phase, spätestens am 30.09.2018, erfolgt die Veröffentlichung der Prioritätenliste.

 

3. Antragsphase der Schulträger

An der Prioritätenliste ist erkennbar, welche Schulträger gefördert werden und mit welcher Quote. Die ausgewählten Schulträger haben dann vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 Zeit, einen Förderantrag zu stellen. Eine Vergabe im „Windhundverfahren“ findet nicht statt.

 

Da die Anmeldephase bereits am 30.06.2018 endet, müsste relativ kurzfristig festgelegt werden, ob und ggf. mit welchen Maßnahmen eine Anmeldung zum Förderprograrmm erfolgen soll.

 

 

b) Sanierung sanitärer Räume in öffentlichen Schulen

 

Das „Schultoilettenprogramm“ aus 2017 mit einem Volumen von 10 Mio. EUR wird 2018 neu aufgelegt mit einem Volumen von 7,5 Mio. EUR. Nach einem Entwurf der Förderrichtlinie wird aller Voraussicht nach weder die Gemeinde Trappenkamp noch der Schulverband Sventana Bornhöved von diesem Porgramm profitieren können.

 

Zuwendungsempfänger aus dem Programm 2018 sind:

 

  1. die Schulträger, die im Vorjahr Maßnahmen angemeldet hatten, aber bei der Förderung nicht berücksichtigt wurden,
  2. die kreisfreien Städte und
  3. die übrigen Schulträger, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp hatte 2017 keine Maßnahme zur Förderung angemeldet und die angemeldeten Maßnahmen des Schulverbandes Sventana Bornhöved wurden vollumfänglich gefördert. Somit entsteht für diese Schulträger erst eine Antragsberechtigung nach Nr. 3.. Da davon ausgegangen werden muss, dass die kreisfreien Städte die zur Verfügung stehenden Fördermittel voll ausschöpfen werden, wird aller Voraussicht nach für die Schulträger im Bereich des Amtes Bornhöved aus diesem Programm keine Förderung stattfinden.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Unbekannt

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Zum Förderprogramm nach der Richtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen werden folgende Maßnahmen angemeldet:

 

Beschreibung der Maßnahme

Maßnahmebeginn (geplant)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlage/n:

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