Vorlage - VO/2018/068/03GV
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Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Damsdorf hat in ihrer Mitgliederversammlung am 16.02.2018
gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes den stellvertretenden Gemeindewehrführer neu gewählt.
Der Wahlvorschlag wurde form- und fristgerecht beim Bürgermeister der Gemeinde Damsdorf eingereicht und Gründe in der Person des Gewählten, die dem vorgeschlagenen Amt entgegenstehen, sind hier (verwaltungsseitig) nicht bekannt.
Herr Bornhöft war auch bereits in der Vergangenheit stellvertretender Wehrführer, bevor er Anfang 2017 zurückgetreten ist.
Aufgrund vorstehenden Sachverhalts wird vorgeschlagen, gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers zuzustimmen.
Weil der stellvertretende Gemeindewehrführer gemäß § 11 Abs. 1 des Brandschutzgesetzes zu Ehrenbeamten zu ernennen ist, ist vorgesehen, in dieser Sitzung der Gemeindevertretung die Ernennungsurkunde an den Neugewählten auszuhändigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes der Wahl des neuen stellvertretenden Gemeindewehrführers vom 16.02.2018 zu.
Zum stellvertretenden Wehrführer wurde Herr Markus Bornhöft gewählt.
Der stellvertretende Gemeindewehrführer wird für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.
Anlage/n: