Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/342/07GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (07) 913.69_00 JA11
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Tarbek Vorberatung
22.11.2017 
4. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Entscheidung
19.12.2017 
14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarbek hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 15.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b) der Hauptsatzung der Gemeinde Tarbek ist der Finanzausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungsausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2011 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Tarbek schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.977,05 EUR ab. Da im Haushalt der Gemeinde Tarbek keine Jahresfehlbeträge aus Vorjahren vorgetragen werden, ist der Überschuss gem. § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Ein Wahlrecht besteht bei dieser gebundenen Regelung lediglich hinsichtlich der zu wählenden Rücklage. Verwaltungsseitig wird eine Zuführung zur Ergebnisrücklage empfohlen, um den erwirtschafteten Jahresüberschuss für den möglichen Ausgleich zukünftiger Jahresfehlbeträge kurzfristig verfügbar zu halten. Mittel aus der Allgemeinen Rücklage können hierzu kurzfristig nicht herangezogen werden. Die Ergebnisrücklage würde nach der entsprechenden Umbuchung des Ergebnisses von 45.970,43 EUR auf 47.947,48 EUR anwachsen und im Vergleich 15,64% der Allgemeinen Rücklage betragen. Eine Erhöhung der Ergebnisrücklage auf bis zu 25% der Allgemeinen Rücklage ist nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik zulässig.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Ergebnisrücklage von 45.970,43 EUR auf 47.947,48 EUR.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft und empfiehlt der Gemeindevertretung vorbehaltlich etwaiger Belegprüfungen und den sich daraus ergebenden Änderungen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Zuführung des erwirtschafteten Jahresüberschusses zur Ergebnisrücklage zu beschließen.

 

 

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Tarbek

Lagebericht 2011 der Gemeinde Tarbek

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA11_Bilanz (1772 KB)      
Anlage 2 2 JA11_Ergebnisrechnung und Teilrechnungen (1474 KB)      
Anlage 3 3 JA11_Finanzrechnung und Teilrechnungen (2073 KB)      
Anlage 4 4 JA11_Anhang_Teil 1 (428 KB)      
Anlage 5 5 JA11_Anhang_Teil 2 (2514 KB)      
Anlage 6 6 Lagebericht_2011 (404 KB)