Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/298/10GV  

Betreff: Verkehrsregelung Hermannstädter Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jan Gintel
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Gintel, Jan Paul
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp Information
27.09.2017 
17. Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Trappenkamp zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Für die Hermannstädter Straße wurden bereits mehrfach Verfahren geführt um eine Änderung der dortigen Verkehrsregelungen herbeizuführen. Dazu gehörte im Jahr 2008 auch eine beantragte Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h.

Nachstehend wird eine Übersicht sowohl über die angedachten Veränderungen und Begründungen als auch für die jeweilige Ablehnung gegeben.

 

  1. Streckensperrung (VZ 253)

Die 2004 angeregte Streckensperrung könnte nicht nur für einen Teilbereich der Hermannstädter Straße gelten, sondern müsste jeweils zu Beginn der Hermannstädter Straße erfolgen. Sonst würde die Hermannstädter Straße zu einer Sackgasse werden. Dies würde dazu führen, dass keine bzw. nur noch unsinnige Wendemanöver möglich wären.

Außerdem ist es völlig unbekannt, ob die Beeinträchtigungen durch LKW-Verkehr tatsächlich in der jüngeren Vergangenheit maßgeblich gestiegen sind (Verkehrszählungen liegen nicht vor). Vermutlich ist dies aber nicht der Fall, da dereinst der Schwerlastverkehr der Firma Strabag weggefallen ist und eine Entlastung eingetreten sein müsste. Sollte diese Entlastung durch den Verkehr der Firma Hansa-Heemann kompensiert worden sein, so dürfte sich keine maßgebliche Verkehrszunahme ergeben haben.

Desweiteren würde der Verkehr bei einer Streckensperrung nicht weniger werden, sondern lediglich verlagert werden. Diese Verlagerung muss nicht zwangsläufig über die K 52 führen. Denkbar wäre eine Verlagerung auf andere innerörtliche Straßen, beispielsweise die Gablonzer Straße, da der Fahrtweg gegenüber der K 52 kürzer wäre.

 

  1. Integration der Hermannstädter Straße in die Tempo 30-Zone (VZ 274.1 u. 274.2)

1994 wurden von der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg nahezu für das gesamte Gemeindegebiet Trappenkamp Tempo 30-Zonen angeordnet. Davon ausgenommen wurde die Hermannstädter Straße, da diese abschnittsweise nur einseitig bebaut ist. An der baulichen Ausgestaltung hat sich seit 1994 keine wesentliche Veränderung ergeben.

Der 2007 angeregten Integration in die Tempo 30-Zone wurde nicht nachgekommen, weil die Straße abschnittsweise nur einseitig bebaut ist und weil die Schaffung der gesetzlichen Vorfahrtregelung (Entfernung aller vorfahrtregelnden Verkehrszeichen) umfangreiche bauliche Maßnahmen an der Kreuzung Kieler Straße zur Vermeidung eines Unfallschwerpunktes bedeuten würde. Eine Verdrängung des Schwerlastverkehrs kann zudem nicht erwartet werden, da in der Hermannstädter Straße bzw. in deren unmittelbarer Nähe starker LKW-Zielverkehr vorhanden ist (z. B. Hansa-Heemann, Fa. Bösebeck, Speditionen, Penny, Netto, Tankstellen).

 

  1. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (VZ 274)

2008 wurde aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses der Gemeinde Trappenkamp vom 13.02.2008 eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeregt, der aus folgenden Gründen nicht nachgekommen werden konnte.

Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere eine Geschwindigkeitsbegrenzung des fließenden Verkehrs ist nur möglich, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko des Straßenverkehrs übersteigt (§ 45 Abs. 9 StVO).

Eine solche Verkehrslage konnte weder angeführt noch begründet werden. Unter anderem vor dem Hintergrund, dass ein nicht unerheblicher Teil des LKW-Verkehrs Zielverkehr für die Hermannstädter Straße ist, ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zielführend und nicht anordnungsfähig.

 

  1. Entfernung von vorfahrtregelnden Verkehrszeichen

2009 wurde angeregt, die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen in der Hermannstädter Straße abzubauen, um somit die gesetzliche Vorfahrtregelung („rechts vor links“) zum Tragen zu bringen.

Dieser Anregung wurde nicht nachgekommen, da die Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Segeberg nicht die Notwendigkeit sah, die bestehenden Verkehrsregeln zu ändern. Zumal sich die Problematik allenfalls in andere Straßen verschieben würde.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

-

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

-