Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/085/10GV-1  

Betreff: Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee und westlich der BAB A 21" zur Schaffung gewerblicher Bauflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_23
  Bezüglich:
VO/2017/085/10GV
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
12.10.2017 
28. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 20.04.2017 einen Grundsatzbeschluss darüber gefasst, dass östlich des Katenlandweges Gewerbeflächen entwickelt werden sollen und in einem Bebauungsplan dafür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind.

 

In Abstimmung mit der Kreisplanung des Kreises Segeberg ist vorgesehen, das in der nachfolgenden Luftbildaufnahme farblich rot hervorgehobene Gebiet zu überplanen:

 

 

Um die Planung weiter anzustoßen, soll die Gemeindevertretung nun einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss fassen. Einen Beschluss darüber, dass die Kreisplanung des Kreises Segeberg mit den entsprechenden Planungsleistungen zu beauftragen ist, hat die Gemeindevertretung mit dem o.a. Beschluss bereits gefasst.  

 

Die Kreisplanung hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass nur die Planung, nicht jedoch die Erstellung des Umweltberichts angeboten wird. Diese Leistungen sind durch ein Fachbüro zu erbringen, das von der Gemeinde noch zu beauftragen ist.  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

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Beschlussvorschlag:

 

1.  Für das Gebiet östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee und westlich der BAB A 21“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Folgende Planungsziele werden verfolgt:

-          Schaffung neuer gewerblicher Bauflächen auf bisher überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen

-          Stärkung des Wirtschaftsstandortes Trappenkamp

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachfolgenden Lageplan farblich grün hervorgehoben:

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

Mit der Ausarbeitung des Umweltberichts ist ein Fachbüro zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag dafür an das Fachbüro mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1  BauGB soll an einem noch zu bestimmenden Termin im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Aufträge für Gutachten, die aus dem Bauleitplanverfahren heraus notwendig werden, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Soweit dadurch überplanmäßige Aufwendungen entstehen, gelten diese als genehmigt. Der Bürgermeister hat regelmäßig im Bauausschuss zu berichten.

 

 

 

 

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Anlage/n:

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Stammbaum:
VO/2017/085/10GV   Grundsatzbeschluss zur Planung von Gewerbeflächen   21-1 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2017/085/10GV-1   Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "östlich Katenlandweg, nördlich Ricklinger Chaussee und westlich der BAB A 21" zur Schaffung gewerblicher Bauflächen   21-1 Bauen und Planen   Vorlage