Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/278/10GV  

Betreff: Prüfung des Jahresabschlusses 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kim-Eric BorchardtAktenzeichen:20-1 / (10)913.69 JA2011
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Borchardt, Kim-Eric
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
25.09.2017 
19. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp geändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Trappenkamp hat in Ihrer Gemeindevertretersitzung am 10.12.2009 beschlossen, die Haushaltsführung entsprechend dem für Schleswig-Holstein vorgesehenen Wahlrecht zum 01.01.2011 auf die doppelte Buchführung (Doppik) umzustellen.

 

Pflichtiger Bestandteil der Haushaltsführung nach den Grundsätzen der Doppik ist gem. § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) die Aufstellung eines Jahresabschlusses. Der Jahresabschluss besteht nach den Vorgaben des § 95 m Abs. 1 Satz 3 GO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Nach § 95 m Abs. 1 Satz 4 GO ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 n Abs. 5 GO ist für die Prüfung des Jahresabschlusses ein Ausschuss zuständig. Die Beschlussfassung erfolgt gem. § 95 n Abs. 3 Satz 1 GO durch die Gemeindevertretung. Gem. § 5 Abs. 1 Buchst. b der Hauptsatzung der Gemeinde Trappenkamp ist der Finanz-ausschuss für die Prüfung der Jahresrechnung zuständig. Dabei kann der Prüfungs-ausschuss den Umfang seiner Prüfung selbst bestimmen, beschränken und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichten. 

 

Aufgrund der dargestellten Regelungen der GO erfolgt nunmehr die Vorlage des Jahres-abschlusses für das Haushaltsjahr 2011 zur Prüfung und zur Beschlussfassung.

 

Des Weiteren obliegt es der Gemeindevertretung gem. § 95 n Abs. 3 Satz 2 GO, über die Verwendung des Jahresüberschusses / des Jahresfehlbetrages zu beschließen.

 

Die Gemeinde Trappenkamp schließt das Haushaltsjahr 2011 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 354.996,47 EUR ab. Aufgrund des vorgetragenen Jahresfehlbetrages zum 31.12.2010 in Höhe von 618.295,09 EUR wird empfohlen, diesen durch Verwendung des Jahresüberschusses entsprechend der Regelung des § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik insoweit auszugleichen und auf 263.298,62 EUR zu reduzieren.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages von 618.295,09 EUR um 354.996,47 EUR auf nunmehr 263.298,62 EUR.

 

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Beschlussvorschlag:

a)      Der Finanzausschuss hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 geprüft und empfiehlt der Gemeindevertretung vorbehaltlich etwaiger Belegprüfungen und den sich daraus ergebenden Änderungen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 in der vorliegenden Form zu beschließen.

 

b)      Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Verwendung des Jahresüberschusses von 354.996,47 EUR zur Reduzierung des vorgetragenen Jahresfehlbetrages auf 263.298,62 EUR.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Trappenkamp

Lagebericht 2011 der Gemeinde Trappenkamp

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA11_Bilanz (2975 KB)      
Anlage 2 2 JA11_Ergebnisrechnung_Teilergebnisrechnung (4514 KB)      
Anlage 3 3 JA11_Finanzrechnung_Teilfinanzrechnung (5594 KB)      
Anlage 4 4 JA11_Anhang_Teil-1 (447 KB)      
Anlage 5 5 JA11_Anhang_Teil-2 (8100 KB)      
Anlage 6 6 JA11_Anhang_Teil-3 (780 KB)      
Anlage 7 7 Lagebericht_2011 (3180 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/278/10GV   Prüfung des Jahresabschlusses 2011   20-1.1 Finanzen   Vorlage
VO/2017/278/10GV-1   Prüfung des Jahresabschlusses 2011   20-1.1 Finanzen   Vorlage