Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/240/08GV  

Betreff: Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Sportlerheims
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Melanie ThedeAktenzeichen:21-4.2
Federführend:21-4.2 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Thede, Melanie
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
Finanzausschuss der Gemeinde Tensfeld Vorberatung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Tensfeld beabsichtigt mit dem Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e.V. (TuS Tensfeld) einen Mietvertrag zur Nutzung des Sportlerheims Tensfeld abschließen. Von der Verwaltung wurde der anliegende Mietvertrag entworfen. Da bereits eine Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien über die Beteiligung des TuS Tensfeld an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Sportlerheims besteht, wurde der Beginn des Mietvertrages (rückwirkend zum 01.01.17) an das Vertragsjahr der Vereinbarung (01.01 – 31.12.) angeglichen. Hierdurch könnten ggf. beide Verträge zeitgleich gekündigt werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Lt. Vereinbarung vom 13.03.2006 jährliche Beteiligung des TuS Tensfeld an den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 2.500,00 €. Eine zu entrichtende Miete wird nicht vereinbart.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Mietvertrages mit dem TuS Tensfeld -ggf. mit folgenden Änderungen- zu. 

 

 

 

 


Anlage/n:

Entwurf Mietvertrag

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Mietvertrag (1584 KB)      
Stammbaum:
VO/2017/240/08GV   Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Sportlerheims   21-4.2 Bauen und Planen   Vorlage
VO/2017/240/08GV-1   Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Sportlerheims   21-4.2 Bauen und Planen   Vorlage