Vorlage - VO/2017/240/08GV
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tensfeld beabsichtigt mit dem Turn- und Sportverein Tensfeld von 1953 e.V. (TuS Tensfeld) einen Mietvertrag zur Nutzung des Sportlerheims Tensfeld abschließen. Von der Verwaltung wurde der anliegende Mietvertrag entworfen. Da bereits eine Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien über die Beteiligung des TuS Tensfeld an den laufenden Betriebs- und Unterhaltungskosten des Sportlerheims besteht, wurde der Beginn des Mietvertrages (rückwirkend zum 01.01.17) an das Vertragsjahr der Vereinbarung (01.01 – 31.12.) angeglichen. Hierdurch könnten ggf. beide Verträge zeitgleich gekündigt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Lt. Vereinbarung vom 13.03.2006 jährliche Beteiligung des TuS Tensfeld an den Betriebs- und Unterhaltungskosten in Höhe von 2.500,00 €. Eine zu entrichtende Miete wird nicht vereinbart.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Mietvertrages mit dem TuS Tensfeld -ggf. mit folgenden Änderungen- zu.
Anlage/n:
Entwurf Mietvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Mietvertrag (1584 KB) |
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