Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/195/10GV  

Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt und Ortsteilzentren"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Vorberatung
03.07.2017 
18. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
06.07.2017 
27. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Gemeinde Trappenkamp hat gegenüber dem Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten ihr Interesse daran bekundet, in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ aufgenommen zu werden. Bei der Interessenbekundung stand der Gemeinde die Fa. BIG Städtebau GmbH beratend zur Seite. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens fand am 15.05.2017 auch mit Vertreterinnen des Ministeriums ein Ortstermin in Trappenkamp statt. Bei diesem Ortstermin  wurde geprüft, ob die städtebauliche Problemlage innerhalb des in Frage kommenden Gebietes eine Aufnahme in das  Städtebauförderungsprogramm rechtfertigt und die sonstigen  Bedingungen für eine Förderung erfüllt sind.

 

Zwischenzeitlich ist das Ergebnis der Interessenbekundung eingegangen. Danach unterbreitet das Ministerium der Gemeinde Trappenkamp das Angebot in das genannte Städtebauförderungsprogramm aufgenommen zu werden. Wenn die Gemeinde weiterhin Interesse an der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm hat, wäre bis zum 20.07.2017 ein entsprechender Antrag zu stellen. Bei Aufnahme in das Förderprogramm würden in einem ersten Schritt Planungskosten von etwa frei geschätzten 90.000 EUR (vorbereitende Untersuchungen) entstehen (von denen die Gemeinde 1/3 zu tragen hätte).

 

Dem Antrag wären folgende Unterlagen beizufügen:

 

- Beschreibung der zu behebenden städtebaulichen Missstände,

- kartografische Darstellung des Gebietes, auf das sich die durchzuführenden vorbereitenden

  Untersuchungen beziehen sollen,

- Grobschätzung der zu erwartenden Gesamtausgaben der künftigen städtebaulichen

  Gesamtmaßnahme,

- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes für das Land Schleswig-Holstein

- Beschluss der Selbstverwaltung zur Antragstellung,

- ggf. weitere den Antrag erläuternde Unterlagen.

 

Im Sanierungsgebiet würden Ausgleichsbeiträge für die Aufwertung der Grundstücke von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Die Höhe der Ausgleichsbeiträge kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, weil diese auf die Erhöhung des Bodenwertes (vor und nach der Sanierung) abstellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Erhöhung des Bodenwertes  durch einen Sachverständigen erfolgen wird (voraussichtlich Ermittlung nach ImmobilienbewertungsVO). Sollten beitragsfähige Maßnahmen im Sanierungsgebiet erfolgen, verdrängt das Sanierungsrecht das Beitragsrecht und wäre dieses somit nicht anzuwenden. Wie von den Minsteriumsvertreterinnen mitgeteilt wurde, sind Ausgleichsbeiträge aber erfahrungsgemäß geringer als Straßenbaubeiträge.

 

Bislang wurde die Gemeindevertretung am 20.04.2017 nur darüber unterrichtet, dass eine Interessenbekundung zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ abgegeben wurde. Weil dem Antrag auf Aufnahme in das Programm aber ein Beschluss der Selbstverwaltung über die Antragstellung beizufügen ist und ein entsprechender Beschluss noch nicht gefasst wurde, wird diese Angelegenheit der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Sollte ein Beschluss zur Antragstellung gefasst werden, wird vom Bürgermeister beabsichtigt, mit der Fa. BIG Städtebau GmbH einen Beratungsvertrag zur Antragstellung zu schließen. Ein entsprechendes Angebot der Fa. BIG Städtebau GmbH liegt noch nicht vor. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Anschlussbegleitung an das Interessenbekundungsverfahren deutlich günstiger sein wird, als die bisherige Beratung, weil auf die im Interessenbekundungsverfahren erarbeiteten Ergebnisse aufgebaut werden kann und eine Auftragsvergabe durch den Bürgermeister unkritisch ist.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Aufnahme in das Programm erste Planungskosten von etwa 90.000 EUR mit einem Gemeindeanteil von 30.000 EUR.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt und Ortsteilzentren“ zu beantragen.

 

 

 

 


Anlage/n:

-/-