Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/108/06GV  

Betreff: Antrag auf Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Gebiet "südlich des Waldweges und östlich von Stockseehof"
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:06/621.64_02
Federführend:21-1 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Timm, Matthias
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Entscheidung
26.04.2017 
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Gemeinde liegt der Antrag vor, eine südlich des Waldweges gelegene Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stocksee einzubeziehen, um eine bauliche Nutzung des Grundstückes zu ermöglichen.  

 

Zur Vorbereitung der Beratung in der Gemeindevertretung hat der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg auf Nachfrage die folgende fachliche Einschätzung zu dem Antrag abgegeben:

 

Die Fläche liegt innerorts, zwischen dem Stockseehof und der Bebauung Waldweg 9b und wird von dieser baulich geprägt. Der Abstand zwischen diesen Gebäuden beträgt rd. 125 m. Eine Einbeziehung dieser „Baulücke“ mittels einer Ergänzungs- oder Abrundungssatzung ist möglich. Diese sollte sich auf den gesamten Bereich beziehen und nicht nur auf ein einzelnes Grundstück. Die konkrete Nachfrage gibt hier sicherlich den Anlass für ein Tätigwerden der Gemeinde. Im Zuge der Satzungserweiterung könnte auch die bisher außerhalb der Innenbereichssatzung gelegene Fläche des Stockseehofes zur Klarstellung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in die Satzung einbezogen werden.

 

Dadurch ergibt sich folgender Abgrenzungsvorschlag für eine Satzung über die Klarstellung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und die Einbeziehung einer Fläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB:

 

 Satzungsbereich, Klarstellungs- und Ergänzungsfläche

 

Die Gemeinde muss nun entscheiden, ob sie die Satzung aufstellen möchte. Eine Verpflichtung hierzu besteht aufgrund der Planungshoheit der Gemeinde nicht  (§ 1 Abs. 3 BauGB)

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Honorar für die Planung rd. 2.300,00 EUR brutto. 

Der Antragsteller hat die Übernahme der Kosten für die Aufstellung der Satzung zugesichert

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Alternative 1

 

1.  Die Gemeindevertretung beschließt, für das in dem o.a. Lageplan farblich blau hervorgehobene Gebiet „südlich des Waldweges zwischen Stockseehof und der Bebauung Waldweg 9 b“ eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB aufzustellen.

 

Durch die Aufstellung der Satzung sollen zum einen innerhalb des Satzungsgebietes die Grenzen des derzeitigen Innenbereichs festgelegt (so. Klarstellungssatzung) und zum anderen einzelne Außenbereichsflächen aufgrund der baulichen Prägung in den Innenbereich einbezogen werden (sog. Ergänzungssatzung).

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

3. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit soll eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

 

3. Mit der Ausarbeitung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soll der Fachdienst Kreisplanung des Kreises Segeberg beauftragt werden.

 

4. Der 1. stellv. Bürgermeister  wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit der Aufstellung der Klarstellungs-  und Ergänzungssatzung erforderlichen Leistungen zu beauftragen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

5. Der 1. stellv. Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine vertragliche Regelung über die vollständige Übernahme aller anfallenden Kosten für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu treffen und eine Sicherheitsleistung in Höhe voraussichtlichen Kosten zu fordern.

 

 

Alternative 2

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Innenbereichssatzung nicht geändert wird.

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Antrag/Lageplan (nicht-öffentlich)

Honorarangebot (nicht-öffentlich)