Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/046/02GV  

Betreff: Antrag auf Sperrung des Verbindungsweges zwischen der Adolf-Piening-Straße und der K40 durch bauliche Maßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jan Gintel
Federführend:11-3 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Gintel, Jan Paul
Beratungsfolge:
Bauausschuss der Gemeinde Bornhöved Information
08.03.2017 
18. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Bornhöved (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Beigefügter Antrag wurde von einem Bürger der Gemeinde Bornhöved eingereicht.

Das Teilstück der Adolf-Piening-Straße ist von der K40 kommend gesperrt für die Einfahrt von Fahrzeugen aller Art. Aus der Adolf-Piening-Straße kommend ist die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten, ausgenommen PKW mit Anhänger und Fahrzeuge über 3,5t zulässiges Gesamtgewicht.

Die Anordnung des „frei“-Zusatzzeichens ist der Tatsache geschuldet, dass für derartige Fahrzeuge in der schmalen Straße keine geeignete Wendemöglichkeit auf öffentlichen Verkehrsflächen besteht. Sie wären gezwungen, einen langen Weg rückwärts durch das Wohngebiet zu fahren.

 

Die Straße ist dem öffentlichen Verkehr gewidmet, auch wenn die Benutzung durch die Anordnung bestimmter Verkehrszeichen eingeschränkt ist. Daher muss freigegebenen Fahrzeugen auch die Benutzung ermöglicht werden.

Nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg ist es deshalb nicht möglich, eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße durch bauliche Maßnahmen (Poller, Schranke o. ä.) zu sperren.

 

Eine Einziehung der Straße wird nicht als zielführend angesehen, da die Umstände, die zur geltenden Regelung führten, weiter bestehen würden.

 

Nach Auskunft der Verkehrsaufsicht käme eine Einziehung mit folgender Sperrung möglicherweise dann in Betracht, wenn durch bauliche Maßnahmen ein geeigneter Wendeplatz geschaffen wird.

 

Ansonsten wird darauf verwiesen, dass das Befahren durch LKW und PKW mit Anhänger ein vergleichsweise selten auftretender Fall sein wird, sodass es beim Befahren der K40 vertretbar erscheint, größere Vorsicht walten zu lassen und sich ggf. einweisen zu lassen.

Befahren andere als die durch die Freigabe gestatteten Fahrzeuge die Straße, stellt dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar. Es steht jeder Person frei, diese Vorfälle zu erfassen und zur Anzeige zu bringen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 


Beschlussvorschlag:

-

 

 


Anlage/n:

  1. Antrag
  2. Übersichtskarte

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag auf Sperrung vom 13.02.2017 (2809 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtskarte (941 KB)