Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2017/038/05GV  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung einer Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Schmalensee
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter KruseAktenzeichen:21-5
Federführend:21-5 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Vorberatung
08.03.2017 
11. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee (offen)   
Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Entscheidung
14.03.2017 
18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Ordnungsprüfung wurde durch das Gemeindeprüfungsamt beanstandet, dass die Gemeinde Schmalensee im § 1 Nr. 3 der Abwassersatzung nicht die Regelung zum Niederschlagswasser gem. § 54 Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigt hat.

 

 

Die bestehende Abwasserbeseitigungssatzung vom 05.10.1989 regelt in § 1 lediglich, dass die Gemeinde die Beseitigung des Schmutzwassers als öffentliche Einrichtung betreibt;

 

Niederschlagswasser gilt nach § 1 Nr. 3 Satz 2 der Satzung nicht als „Abwasser im Sinne der Satzung“.

 

Diese Regelung verstößt gegen § 54 WHG und ist daher an die bestehende Abwasserbeseitigungssatzung nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.

 

Nach Rücksprache mit der Wasserbehörde ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, ein Abwasserkonzept zu erstellen (§ 31 Landeswassergesetz). Eine Überprüfung ergab jedoch, dass in der Gemeinde Schmalensee private Grundstücke nicht an die öffentliche Oberflächenentwässerungsleitung (Regenwasserkanal) nicht angeschlossen sind. Die Wasserbehörde hat signalisiert, dass unter dieser Voraussetzung die Satzung der Gemeinde auch ohne ein entsprechendes Abwasserkonzept genehmigt werden kann. Eine abschließende Prüfung durch die Wasserbehörde muss aber noch abgewartet werden.

 

Mit der Wasserbehörde ist abgestimmt, dass der Satzungsentwurf nach positiver Beratung im Bau- und Wegeausschuss vor Entscheidung durch die Gemeindevertretung zur Prüfung vorgelegt wird.

 

Mit Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung wird der § 54 WHG berücksichtigt.

 

Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Satzung zu beschließen, damit diese zur Genehmigung durch die Wasserbehörde des Kreises Segeberg vorgelegt werden kann.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Abwasserbeseitigungssatzung in vorliegender bzw. berichtigter Ausführung.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Abwasserbeseitigungssatzung

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 05 24.01.2017 Entwurf Abwassersatzung der Gemeinde Schmalensee (189 KB)