Vorlage - VO/2017/038/05GV
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Sachverhalt:
Im Rahmen der Ordnungsprüfung wurde durch das Gemeindeprüfungsamt beanstandet, dass die Gemeinde Schmalensee im § 1 Nr. 3 der Abwassersatzung nicht die Regelung zum Niederschlagswasser gem. § 54 Wasserhaushaltsgesetz berücksichtigt hat.
Die bestehende Abwasserbeseitigungssatzung vom 05.10.1989 regelt in § 1 lediglich, dass die Gemeinde die Beseitigung des Schmutzwassers als öffentliche Einrichtung betreibt;
Niederschlagswasser gilt nach § 1 Nr. 3 Satz 2 der Satzung nicht als „Abwasser im Sinne der Satzung“.
Diese Regelung verstößt gegen § 54 WHG und ist daher an die bestehende Abwasserbeseitigungssatzung nach den gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
Nach Rücksprache mit der Wasserbehörde ist die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet, ein Abwasserkonzept zu erstellen (§ 31 Landeswassergesetz). Eine Überprüfung ergab jedoch, dass in der Gemeinde Schmalensee private Grundstücke nicht an die öffentliche Oberflächenentwässerungsleitung (Regenwasserkanal) nicht angeschlossen sind. Die Wasserbehörde hat signalisiert, dass unter dieser Voraussetzung die Satzung der Gemeinde auch ohne ein entsprechendes Abwasserkonzept genehmigt werden kann. Eine abschließende Prüfung durch die Wasserbehörde muss aber noch abgewartet werden.
Mit der Wasserbehörde ist abgestimmt, dass der Satzungsentwurf nach positiver Beratung im Bau- und Wegeausschuss vor Entscheidung durch die Gemeindevertretung zur Prüfung vorgelegt wird.
Mit Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung wird der § 54 WHG berücksichtigt.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die Satzung zu beschließen, damit diese zur Genehmigung durch die Wasserbehörde des Kreises Segeberg vorgelegt werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Abwasserbeseitigungssatzung in vorliegender bzw. berichtigter Ausführung.
Anlage/n:
Abwasserbeseitigungssatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 05 24.01.2017 Entwurf Abwassersatzung der Gemeinde Schmalensee (189 KB) |