Vorlage - VO/2016/861/10GV
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Sachverhalt:
Für die Ersatz-/bzw. Neubeschaffung von Sportgeräten, die auch von der Schule genutzt werden, beantragt der TVT regelmäßig Fördermittel beim Landes- und Kreissportverband. Diese Möglichkeit gibt es für den Schulträger nicht.
Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die gemeindliche Kostenbeteiligung von 30 %.
Im Einzelnen handelt es sich um
1 Stufenbarren3.600,-- €
30 %1.080,-- €
Finanzielle Auswirkungen:
Gemeindeanteil 1.080 €; Haushaltsansatz derzeit 3.000 €
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt den Zuschuss zur Anschaffung eines Stufenbarrens mit dem für eine Förderung notwendigen 30%‘igen Gemeindeanteil von max.1.080 €.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag TVT 2016 (3126 KB) |