Vorlage - VO/2016/808/09SV
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Sachverhalt:
In der Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved am 20.09.2016 wurde der Entwurf eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 beraten. In dieser Sitzung wurden einige Änderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf besprochen (s. Sitzungsniederschrift) und wurden diese in die nun vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan eingearbeitet.
Es war vorgesehen, dass sich auch der Bauausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved in seiner Sitzung am 25.10.2016 mit den Haushalt für 2017 beschäftigt. Weil dieser jedoch nicht beschlussfähig war, wurden vom Bauausschuss keine Empfehlungsbeschlüsse für den Haushalt 2017 gefasst.
Nach der Sitzung des Finanzausschusses wurde aber noch mitgeteilt, dass der Schulverband Sventana Bornhöved beim Straßenausbau der Lindenstraße in Bornhöved im kommenden Jahr zu einem Anliegerbeitrag in Höhe von voraussichtlich 65.000 EUR herangezogen wird. Diese erhebliche Änderung wurde in den vorliegenden Haushaltsentwurf ebenfalls eingearbeitet.
Nach dem Empfehlungsbeschluss des Finanzausschusses und dem berücksichtigten Straßenbaubeitrag ergeben sich für den Haushalt 2017 folgende Eckwerte:
Gesamtbetrag der Erträge1.623.200 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen1.625.600 EUR
Jahresfehlbetrag 2.400 EUR
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit1.507.900 EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit1.459.400 EUR
Einzahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 255.900 EUR
Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit 304.400 EUR
Die Anzahl der Stellen im Stellenplan erhöht sich auf 14,72. Grund dafür sind die zusätzlichen Stellen für die Ferienbetreuung und die zusätzliche Reinigungskraft für Vertretungsfälle.
Alternativ zu der Berücksichtigung bei der Investitionsumlage könnte für die Straßenbaumaßnahme auch eine Kreditaufnahme in Höhe 65.100 EUR eingeplant werden. Dieses würde zwar im nächsten Jahr zu einer Entlastung führen, dafür aber in den Folgejahren zu einer zusätzlichen Zins- Und Tilgungsbelastung von anfänglich rd. 7.500 EUR führen (Tilgung = 10 %, Zinsen = 1,5 %).
In der beigefügten Berechnung der Schulverbandsumlage wird dargestellt, wie sich die Kreditfinanzierung des Straßenbaubeitrages im Vergleich zu einer Finanzierung über die Investitionsumlage auswirken würde. Bei der Höhe der Zins- und Tilgungsleistungen 2017 wird davon ausgegangen, dass eine Kreditaufnahme zur Jahresmitte erfolgt und nur anteilige Zins- und Tilgungsleistungen erbracht werden.
Die Entlastung der Mitgliedsgemeinden im Haushaltsjahr 2017 bei einer Kreditfinanzierung fallen abgesehen von den Gemeinden Bornhöved, Wankendorf und Tensfeld eher moderat aus.
Der Haushaltssatzung wurde im § 5 ein Absatz 8 neu hinzugefügt. Mit diesem werden der Schulleitung Haushaltsmittel zur Verwaltung zugewiesen. Es handelt sich dabei um die Konten, die den typischen Schulbetrieb betreffen (z. B. Aus- und Fortbildung, Betriebsaufwendungen/Geräte bis 150 EUR, sonstige Dienstleistungen -Schwimmunterricht, Schulveranstaltungen usw.-, Lehr- und Lernmittel, Geschäftsaufwendungen). Diese Regelung ist in Verbindung mit den der Schulleitung erteilten Auftragsbefugnissen zu sehen und soll einer rechtssicheren und effizienten Haushaltsausführung dienen. Hintergrund dieser Regelung ist auch ein bestehender Kontakt zu der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg wegen der in der Vergangenheit getroffenen „Vorratsbeschlüsse“ zur Beschaffung von Vermögensgegenständen.
Im übrigen wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Finanzielle Auswirkungen:
s. Sachverhalt
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan.
Anlage/n:
Berechnung der Schulverbadsumlage 2017 (2 Alernativen)
Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan