Vorlage - VO/2016/782/10GV
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Sachverhalt:
Mit der vorliegenden V. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk) soll die Fernwärmebelieferung und - abrechnung mit dem Endkunden im Versorgungsgebiet der Gemeinde Trappenkamp neugeregelt werden.
Zukünftig wird das Fernwärmeentgelt für den Kunden auf der Grundlage einer Preiskalkulation ermittelt. Gebühren werden nicht mehr erhoben. Die jährliche Preiskalkulation zur Ermittlung der privatrechtlichen Entgelte spiegeln sich im Wirtschaftsplan und im Jahresabschluss der Gemeindewerke Trappenkamp wieder ohne die zusätzliche Ermittlung von gebührenrechtlichen Entgelten und kalkulatorischen Kosten.
Weitere Belange regeln die Allgemeinen Bedingungen der Gemeindewerke Trappenkamp (GWT) zur Versorgung mit Wärme und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV).
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umstellung generiert keine hieraus resultierenden Kosten.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die V. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp über die Wärmeversorgung der Grundstücke und den Anschluss an die Fernwärmeversorgungsanlagen (Fernheizwerk) zum 1.01.2017. (siehe Anlage)
Anlage/n:1
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | V.Nachtragssatzung Fernwärmegebühren (64 KB) |