Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/717/01Amt  

Betreff: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Schulverband Sventana Bornhöved zur Verwaltung und Finanzbuchhaltung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Jörg Tietgen
Federführend:Leitende/r Verwaltungsbeamte/r Bearbeiter/-in: Tietgen, Joerg
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Amtes Bornhöved Vorberatung
22.11.2016 
7. Sitzung des Finanzausschusses des Amtes Bornhöved (offen)   
Amtsausschuss des Amtes Bornhöved Entscheidung
01.12.2016 
13. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 11 der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved in der Fassung vom 03.12.1999 werden derzeit die Verwaltungs- und Kassengeschäfte durch das Amt Bornhöved wahrgenommen.

Ein entsprechender öffentlich-rechtlicher Vertrag, der die einzelnen Rechte und Pflichten zwischen dem Amt und dem Schulverband regelte, wurde bereits am 19.12.1979 geschlossen.

Mit Beschluss der Schulverbandsversammlung vom 30.11.2015 wurde der Vertrag mit Wirkung zum 01.01.2017 fristgerecht gekündigt.

Der Amtsausschuss wurde in seiner Sitzung am 15.12.2015 unter TOP 8 über die Kündigung informiert.

Nach eingehenden Beratungen in den Gremien des Schulverbandes über alternative Verwaltungsmöglichkeiten hat die Schulverbands-versammlung am 21.04.2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, einen neuen Verwaltungsvertrag mit dem Amt Bornhöved abzuschließen.

Ein Vertragsentwurf mit Datum des Inkrafttretens zum 01.01.2017 wurde von der Verwaltung zur Beschlussfassung erarbeitet und der Schulverbandsversammlung am 11.10.2016 vorgelegt.

Die Schulverbandsversammlung hat dem Vertragsentwurf zugestimmt und gleichzeitig eine Rückwirkung des Vertrages zum 01.01.2016 beschlossen.

In dem Fall, dass auch der Amtsausschuss dem vorliegenden, an die Beschlussfassung im Schulverband Sventana angepassten Vertragsentwurf mit Wirkung zum 01.01.2016 zustimmt, würde der bisherige Vertrag hierdurch ersetzt und die Kündigung zum 31.12.2016 gegenstandslos werden.

 

Der neue Vertrag wurde redaktionell an die aktuelle Rechtslage (z.B. Haushaltsführung nach Grundsätzen der Doppik) angepasst, umfasst inhaltlich jedoch die gleichen Aufgaben wie der bisherige Vertrag.

Eine wesentliche Vertragsänderung betrifft die Verwaltungskostenerstattung an das Amt. Hier wurde jetzt in § 3 eine vollständige Kostenerstattung grundsätzlich geregelt.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Da eine vollständige Kostenerstattung durch den Schulverband ab dem Haushaltsjahr 2016 bereits im Jahr 2015 angestrebt war, sind im Haushalt des Amtes für 2016 bereits 150.000 € Verwaltungskostenerstattungen veranschlagt. Auf Grundlage der jetzt aktualisierten Kostenberechnung (siehe Anlage zum Vertrag) ergibt sich für 2016 eine Verwaltungskostenerstattung in Höhe von 154.000 €. Bezogen auf den Haushalt 2016 ergeben sich somit Mehrerträge in Höhe von 4.000 €

Vergleicht man jedoch die Verwaltungskostenerstattungen zwischen dem bisherigen Vertrag und dem neuen Vertrag ergeben sich jährlich Mehrerträge in Höhe von

124.000 €.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag lt. Anlage mit dem Schulverband Sventana Bornhöved zur Verwaltung und Finanzbuchhaltung des Schulverbandes Sventana Bornhöved mit Wirkung zum 01.01.2016.

 

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Schulverband Sventana Bornhöved zur Verwaltung und Finanzbuchhaltung des Schulverbandes Sventana Bornhöved

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertragsentwurf Verwaltung Schulverband (170 KB)