Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/598/02GV  

Betreff: Genehmigung eines städtebaulichen Vertrages über die Durchführung eines Ausgleichs im Zusammenhang mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Entscheidung
21.07.2016 
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeinde befindet sich die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 für das Gebiet „östlich Kieler Tor (L69), südlich Seeweg, nördlich Plöner Straße (B 430)“ in der Aufstellung. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befindet sich auf den Flurstücken 421 und 422, jeweils der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved, ein Knickabschnitt von 47 m Länge. Um eine Erschließung für die an das Plangebiet angrenzenden Flurstücke 426 und 428 sicherzustellen, muss dieser Knickabschnitt beseitigt werden.

 

Die Beseitigung des Knickabschnittes stellt einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Da es sich bei Knicks um geschützte Biotope nach § 21 LNatSchG i. V. m. § 30 BNatSchG handelt, wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 3 LNatSchG benötigt.

 

Gemäß den 'Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz' (Erlass vom 13. Juni 2013) ist die Beseitigung eines Knicks im Verhältnis 1:2 auszugleichen. In diesem Fall werden 47 m Knick beseitigt.

Als Ausgleich für die Beseitigung des 47 m langen Knickabschnittes werden auf den Flurstücken 426 und 428 der Flur 3, Gemarkung Bornhöved, insgesamt 38 m Knick neu angelegt. Von den verbleibenden 56 m Knick werden 35 m dem Ökokonto 'Dörnbrook' (ÖK 88-22) und 21 m dem Ökokonto 'Kleinvollstedt' (ÖK 88-35) der Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH zugeordnet.

 

Zur Sicherung der Durchführung des Ausgleichs soll mit der Bauherrengemeinschaft ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Der Vertrag ist als Anlage beigefügt. Zur weiteren Begründung wird darauf Bezug genommen.

 

Hinweis:

Der Vertrag enthält personenbezogene Daten und ist deswegen aus datenschutzrechtlichen Gründen für die Öffentlichkeit in ALLRIS nicht einsehbar.

 

 

Eine Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen, wie sie auch in dem Städtebaulichen Vertrag geregelt sind, kann aus den folgenden Anlagen der Beschlussvorlage zur 1. Änder- ung des Bebauungsplanes Nr. 18  (siehe Sitzung der Gemeindevertretung am 21.07.2016,Tagesordnungspunkt 9, V0/2016/555/02GV_1) entnommen werden:

 

-          Text (Teil B), dort Ziff. 05 und 06

-          Begründung, dort Ziff. 4.2

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Bauherrengemeinschaft hat sich in dem Städtebaulichen Vertrag gegenüber der Gemeinde zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Städtebauliche Vertrag mit der Bauherrengemeinschaft über die Durchführung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für die Beseitigung eines 47 m langen  Knickabschnittes auf den Flurstücken 421 und 422, jeweils der Flur 3 der Gemarkung Bornhöved, wird genehmigt.

 

 


Anlage/n:

Städtebaulicher Vertrag (nicht öffentlich)