Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/595/08GV  

Betreff: Klärung der Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks
- Genehmigung einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin in Hinsicht auf eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Peter KruseAktenzeichen:21-5 Bs
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
13.07.2016 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Urkundenrolle 214/2004 des Notars Klaus Chlebek aus Bornhöved hat die Gemeinde Tensfeld mit Herrn Alexander Anthony Carlin aus England für das Grundstück Brunnenweg 8, Flur 5, Flurstück 6/88 am 03.08.2004 einen Grundstückskaufvertrag geschlossen.

 

Vertraglich wurde vereinbart, dass das Grundstück innerhalb von zwei Jahren zu bebauen ist und der Käufer dort selbst wohnen muss.

Dies wurde mit einer Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Gemeinde Tensfeld im Grundbuch gesichert.

Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist eine Bebauung bis heute nicht erfolgt.

Der Eigentümer ist bislang nicht auffindbar.

Die Rückauflassungsvormerkung konnte bisher nicht vollzogen werden und muss im „Wege eines Aufgebotsverfahrens“ nach § 442 ff BGB durchgeführt werden.

 

Dieses Gerichtsverfahren kann nur durch ein Notar wahrgenommen werden.

 

Nach Rücksprache mit den Gemeindevertretern und deren Zustimmung hat die Bürgermeisterin Frau Dr. Klüver mündlich den Auftrag zum Aufgebotsverfahren an das Notariat gegeben.

 

Für das Verfahren fallen jedoch ca. 5.000,-- € Gerichts- und Notarkosten sowie Gebühren an. Da keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen, sind nunmehr die Genehmigungen zur Eilentscheidung der Bürgermeisterin und die Bereitstellung der außerplanmäßigen Haushaltsmittel zu beschließen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 5.000,-- EUR.

Die Deckung erfolgt durch eingeplante Kosten für die Straßenunterhaltung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Notar Gotschol wird beauftragt, das Aufgebotsverfahren durchzuführen.

Die außerplanmäßigen Ausgaben werden hierfür genehmigt.

 

 

 


Anlage/n: ./.