Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/589/08GV  

Betreff: Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas KechAktenzeichen:20-1
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Gast, Sabine
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Entscheidung
13.07.2016 
13. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat am 24.09.2014 beschlossen, dass sich die Gemeinde Tensfeld mit 25 Aktien zu einem Stückpreis von 4.122,29 EUR an der Schleswig-Holstein Netz AG beteiligt und dass die Beteiligung wieder zu veräern ist, wenn die Kapitalgarantie endet.

 

Nach dem bisherigen Beteiligungsangebot endet die Kapitalgarantie im laufenden Jahr.

Am 08.03.2016 wurde aber das (zu erwartende) neue Beteiligungsangebot vorgestellt.

Wichtige Eckpunkte des neuen Beteiligungsangebotes sind:

 

1. Es besteht weiterhin eine Garantieverzinsung (für 5 Jahre bis 2021).

2. Es besteht weiterhin eine Kapitalgarantie (für 5 Jahre bis 2021)

3. Die Mindesthaltefrist der Anteile beträgt weiterhin 5 Jahre.

4. Es besteht weiter ein Sonderkündigungsrecht.

 

Nachstehend erfolgen zu den vorstehend genannten Eckpunkten einige Erläuterungen:

 

1. Garantieverzinsung

 

Gewährsgeber für die Garantieverzinsung ist die HanseWerk AG (vormals E.ON Hanse AG). Sollte die Schleswig-Holstein Netz AG nicht aus den eigenen Jahresergebnissen die Garantieverzinsung erwirtschaften, stockt die HanseWerk AG auf den Garantiebetrag auf. Die Vorleistung der Hansewerk AG wird in den darauffolgenden Jahren von der Schleswig-Holstein Netz AG erstattet (wenn die Ergebnisse dieses zulassen).

Es ist auch nach wie vor möglich, dass sich die Garantieverzinsung um variable Anteile erhöht,

a) wenn die operativen Ergebnisse (Gewinne) dieses zulassen oder

b) wenn sich außerordentliche Erträge durch Substanzverlust (Verkauf von Netzteilen wegen Konzessionsverlust) ergeben.

 

Im zweiten Fall handelt sich um eine vorgezogene Kapitalerstattung. D. h., wenn im Veräerungsfall die Kapitalgarantie greifen würde, würde der Auszahlungsbetrag um die bereits gezahlten außerordentlichen Erträge gekürzt werden.

 

Gegenüber dem bisherigen Beteiligungsangebot sinkt allerdings die Garantieverzinsung und steigt der Aktienpreis.

 

 

bisher

neu

(ohne Zukauf)

neu

(mit Zukauf)

Aktienpreis in EUR

4.122,29

 

4.695,24

Garantierendite in EUR/Aktie

(brutto)

211,44

152,11

152,11

Garantieverzinsung

(brutto)

5,13 %

3,69 %

3,24 %

./. Kapitalertragssteuer

    (15 %)

0,77 %

0,55 %

0,49 %

 

./. Solidaritätszuschlag

    (5,50 % der Kapitalertragssteuer)

0,04 %

0,03 %

0,03 %

Garantieverzinsung

(netto)

4,32 %

3,11 %

2,72 %

 

2. Kapitalgarantie

 

Die neue Kapitalgarantie gilt für den Fall, dass die Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG zum Veräerungsstichtag 2021 verkauft werden. Wenn der Aktienwert höher ist, würde auch der höhere Betrag gezahlt werden.

Sollten Gemeinden Aktien wieder in diesem Jahr (2016) veräern wollen,re dieses bis spätestens 15.06.2016 mitzuteilen (Sonderkündigungsrecht).

 

3. Mindesthaltefrist

 

Sollte von dem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch gemacht werden, können die Anteile nach Ablauf der Mindesthaltefrist mit einer Frist von etwas über einem Jahr gekündigt werden. In dem Fall würde aber nicht die Kapitalgarantie greifen, sondern es würde der dann geltende Aktienwert berücksichtigt.

 

4. Sonderkündigungsrecht

 

Sollte zum Veräerungsstichtag 2021 die Mindesthaltefrist nicht eingehalten werden, könnten trotzdem die Anteile 2021 mit der Kapitalgarantie veräert werden, wenn dieses bis zum 31.12.2020 verbindlich angezeigt wird.

 

Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein hat mit Erlass vom 29.01.2016 mitgeteilt, dass nach wie vor die Vorschriften des Gemeindewirtschaftsrechts einer Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG grundsätzlich nicht entgegenstehen. Eine Beteiligung ist somit auch weiterhin grundsätzlich zulässig.

 

Unter den derzeitigen Marktbedingungen ist eine weitere Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG nach wie vor eine interessante Kapitalanlage, da die Netto-Verzinsung über 3 % liegt. Dies gilt auch, wenn die Beteiligung über einen Kredit finanziert ist. Die Zinsen für einen Kredit mit einer fünfjährigen Laufzeit betragen derzeit max. 1 %. Somit beträgt in dem Fall die Netto-Rendite immer noch über 2 %.

Bei einem weiteren Aktienerwerb liegt die Netto-Rendite allerdings nur noch bei etwa 2,7 %. Dieses ist bei dem derzeitigen Zinsniveau sicherlich keine schlechte Kapitalanlage, eine Kreditfinanzierung kann allerdings nicht empfohlen werden, weil dann die Netto-Rendite voraussichtlich unter 2 % sinkt und bei einer Tilgungsleistung von 2 % jährlich eine zusätzliche Belastung im Finanzhaushalt eintritt (Rendite = 2,7 %, Auszahlung = ca. 3 %).

 

Die Gemeindevertretung hat nun in ihrer Sitzung am 22.02.2016 beschlossen, dass die Gemeinde weitere Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG zum Mindestanlagebetrag von 100.000 EUR erwirbt (dieses entspricht einem Kauf von 22 Aktien zu 4.695,24 EUR = 103.295,28 EUR), wenn die Kommunalaufsicht einem Erwerb nicht widerspricht. Eine entsprechende Anzeige ist gegenüber der Kommunalaufsicht zwischenzeitlich erfolgt.

Da Haushaltsmittel für einen Aktienerwerb in diesem Jahr nicht vorhanden sind (der Erwerb weiterer Aktien war nicht geplant) und der Aktienerwerb auch über einen Kredit zu finanzieren wäre, weil in der mittelfristigen Finanzplanung in allen Jahren ein erheblicher Finanzmittelabfluss ausgewiesen wird, ist nun zu entscheiden,

 

a) ob ein neuer Aktienerwerb in 2016 erfolgen soll und dafür ein Nachtragshaushalt aufzustellen ist oder

 

b) ob ein neuer Aktienerwerb in 2017 erfolgen soll und für diesen Zweck Haushaltsmittel in den Haushalt für 2017 einzuplanen sind oder

 

c) ob der Beschluss zum Erwerb weiterer Aktien aufgehoben wird.

 

Der Beschluss vom 22.02.2016 wird in jedem Fall so interpretiert, dass die bisher erworbenen Aktien über das Jahr 2016 hinaus gehalten werden und wird deshalb der aufgenommene Zwischenfinanzierungskredit in diesem Jahr in ein mittelfristiges Darlehen mit einer fünfjährigen Laufzeit umgeschuldet (ein neuer Beschluss dazu ist nicht erforderlich).

Vorgeschlagen wird ein Annuitätendarlehen mit einer Tilgungsleistung von 2% jährlich zzgl. ersparter Zinsen. Diese Variante hätte den Vorteil, dass voraussichtlich ohne eine Haushaltsbelastung (auch nicht im Finanzhaushalt) Vermögen gebildet wird, weil die Garantieverzinsung etwas über der Summe der Zins- und Tilgungsleistungen liegt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Evtl. Auszahlung von 103.295,28 EUR und entsprechende Kreditaufnahme

 

 


Beschlussvorschlag:

 

./.

 


Anlage/n: