Vorlage - VO/2016/573/09SV
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 09.05.2016 hat das Amt Bokhorst-Wankendorf den Beschluss der Gemeindevertretung Wankendorf vom 11.04.2016, die Mitgliedschaft im Schulverband Sventana Bornhöved fristgerecht zum 31.12.2016 zu kündigen, übersandt.
Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung haben die entsprechenden Unterlagen per Mail am 26.05.2016 zur Kenntnis erhalten.
Vergleichbar der Kündigung der Gemeinde Ruhwinkel wird die Zulässigkeit dieser Kündigung derzeit durch die Verwaltung nach § 127 Landesverwaltungsgesetz geprüft.
Das Ergebnis der abschließenden Prüfung wird zur Schulverbandssitzung am 07.07.2016 rechtzeitig allen Schulverbandsmitgliedern vorliegen.
Nach einer ersten Einschätzung werden die vorgetragenen Gründe der Gemeinde Wankendorf einer ähnlichen Verfahrensweise wie mit der Gemeinde Ruhwinkel bedürfen.
Am 21.04.2016 hat die Schulverbandsversammlung beschlossen, die Unwirksamkeit der Kündigung der Gemeinde Ruhwinkel durch Klage feststellen zu lassen.
Es wird evtl. weder im Sinne der Gemeinde Wankendorf noch des Schulverbandes sein, Klageverfahren ähnlichen Inhalts anzustrengen, wenn Kosten vermeidbar sind.
Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens gibt es Möglichkeiten, die temporäre Handhabung zwischen der Gemeinde Wankendorf und dem Schulverband schriftlich zu vereinbaren.
- Beispielhaft sei hier genannt:„Ruhen lassen“ der streitigen Frage bis zum Abschluss der Klage gegen die Gemeinde Ruhwinkel
- Bindung an das Ergebnis des o. g. Klageverfahrens
Finanzielle Auswirkungen: --
Beschlussvorschlag: keine Empfehlung der Verwaltung
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage b Austritt Wankendorf (174 KB) |