Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/573/09SV  

Betreff: Kündigung der Mitgliedschaft der Gemeinde Wankendorf im Schulverband Sventana Bornhöved
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Johanna Kegel-MaierAktenzeichen:11-1 Ho
Federführend:11 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Horchmer, Birgit
Beratungsfolge:
Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Vorberatung
20.06.2016 
8. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved zur Kenntnis genommen   
Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Entscheidung
07.07.2016 
14. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 09.05.2016  hat das Amt Bokhorst-Wankendorf den Beschluss der Gemeindevertretung Wankendorf vom 11.04.2016, die Mitgliedschaft im Schulverband Sventana Bornhöved fristgerecht zum 31.12.2016 zu kündigen, übersandt.

Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung haben die entsprechenden Unterlagen per Mail am 26.05.2016 zur Kenntnis erhalten.

Vergleichbar der Kündigung der Gemeinde Ruhwinkel wird die Zulässigkeit dieser Kündigung  derzeit durch die Verwaltung nach § 127 Landesverwaltungsgesetz geprüft.

Das Ergebnis der abschließenden Prüfung wird zur Schulverbandssitzung am 07.07.2016 rechtzeitig allen Schulverbandsmitgliedern vorliegen.

Nach einer ersten Einschätzung  werden die vorgetragenen Gründe der Gemeinde Wankendorf einer ähnlichen Verfahrensweise wie mit der Gemeinde Ruhwinkel bedürfen.

Am 21.04.2016 hat die Schulverbandsversammlung beschlossen, die Unwirksamkeit der Kündigung der Gemeinde Ruhwinkel durch Klage feststellen zu lassen.

Es wird evtl. weder im Sinne der Gemeinde Wankendorf noch des Schulverbandes sein, Klageverfahren ähnlichen Inhalts anzustrengen, wenn Kosten  vermeidbar sind.

 

Vor dem Hintergrund des laufenden Verfahrens gibt es Möglichkeiten, die temporäre  Handhabung zwischen der Gemeinde Wankendorf und dem Schulverband schriftlich zu vereinbaren.

  • Beispielhaft sei hier genannt:„Ruhen lassen“ der streitigen Frage bis zum Abschluss der Klage gegen die Gemeinde               Ruhwinkel
  • Bindung an das Ergebnis des o. g. Klageverfahrens

 


Finanzielle Auswirkungen: --


Beschlussvorschlag: keine Empfehlung der Verwaltung

 


Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage b Austritt Wankendorf (174 KB)