Amt Bornhöved
 

Vorlage - VO/2016/533/10GV  

Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für den Bereich "Nördlich Kieferneck, Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8"
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Matthias TimmAktenzeichen:21-1/10/621.41_8_7
Federführend:21 Bauen und Planen Bearbeiter/-in: Schwandt, Birgit
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Entscheidung
06.06.2016 
18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, für das im Betreff genannte Gebiet die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 aufzustellen. Mit dieser Änderung sollen die Festsetzungen zu Dachformen und -neigungen an die Anforderungen einer zeitgemäßen Gestaltung angepasst werden.

 

Den Entwurfs- und Auslegungsbeschuss hat die Gemeindevertretung am 18.02.2016 gefasst. Die Planunterlagen lagen in der Zeit vom 14.03. – 14.04.2016 in der Amtsverwaltung öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Zeitgleich wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Nur der Kreis Segeberg hat mitgeteilt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen.

 

In dem nun folgenden Verfahrensschritt entscheidet die Gemeindevertretung darüber, ob sie einen Satzungsbeschluss fassen möchte.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde Trappenkamp und der Antragsteller haben im Vorfeld der Planung einen Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen. Danach trägt der Antragsteller die Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens auf Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass die Fachabteilungen des Kreises Segeberg keine Bedenken gegen die Planung erheben. Weitere Stellungnahmen liegen nicht vor.

 

2.Aufgrund des § 13 i.V.m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung die 7. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 für das Gebiet „Nördlich Kieferneck, Haus-Nr. 2, 4, 6 und 8“, bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Beschluss der Gemeindevertretung über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 


Anlage/n:

 

- Abwägungstabelle

- Lageplan

- Satzung (Text Teil B)

- Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägungstabelle (147 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan (546 KB)      
Anlage 3 3 Satzung (Text Teil B) (751 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (775 KB)