Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorbereitung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Entrichtung eines Verwaltungskostenanteils an das Amt Bornhöved  

6. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 09.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Von der Vorsitzenden wird auf die verteilte Vorlage in dieser Angelegenheit hingewiesen. Herr Bajorat weist darauf hin, dass nach der verteilten Vorlage derzeit noch ungewiss ist, ob das Amt Bornhöved die beiden Schulträger Gemeinde Trappenkamp und Schulverband Sventana Bornhöved gleich behandeln darf. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass auch für Gemeinden aus dem Amt Bornhöved die Belastungen steigen, wenn ein Verwaltungskostenanteil von rund 150.000 EUR zu entrichten ist.

Dazu wird vom Protokollführer bestätigt, dass die bestehende Rechtsfrage nach wie vor nicht beantwortet ist. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Beantwortung in den kommenden zwei Wochen erfolgt. Er teilt weiter mit, dass der Finanzausschuss des Amtes in dieser Angelegenheit den Empfehlungsbeschluss gefasst hat, von beiden Schulträgern einen Verwaltungskostenanteil in Höhe von 100 % der entstehenden Kosten zu erheben (wenn eine Gleichbehandlung zulässig ist). Sollte der Finanzausschuss des Schulverbandes eine andere Auffassung empfehlen, wäre es zielführend, wenn dem Amtsausschuss bei dessen Beschlussfassung eine mögliche andere Empfehlung bekannt ist.

Nachdem von der Vorsitzenden, die Anregung erfolgt, dass auch über einen geringeren Verwaltungskostenbeitrag als 100 % Kostendeckung nachgedacht werden könnte, wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

Eine Entscheidung über die Vereinbarung zur Entrichtung eines neuen Verwaltungskostenanteils an das Amt Bornhöved erfolgt erst dann, wenn die angeführte ungewisse Rechtslage geklärt ist.


Abstimmungsergebnis dafür:  5 dagegen: 1 Stimmenthaltung: 0

 

 

Hinweis der Verwaltung

Am 10.11.2015 ist die Mitteilung der Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg zu der o. a. Rechtsfrage eingegangen. Danach sind sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium der Auffassung, dass es sich bei den berücksichtigungsfähigen Verwaltungskosten für die Gemeinde Trappenkamp und den Schulverband Sventana Bornhöved gleich verhält.

Nach dieser Mitteilung ist somit eine Gleichbehandlung beider Schulträger möglich und wird, der Beschlussempfehlung des Finanzausschuss des Amtes Bornhöved folgend, diese Angelegenheit nunmehr zur Entscheidung in die Beschlussorgane des Schulverbandes und des Amtes gegeben (Vereinbarung eines Verwaltungskostenanteils mit 100 % Kostendeckung).