Amt Bornhöved
 

Auszug - Vorstellung der Vorentwürfe für die Straßenbaumaßnahmen im Straßenzug Rosenstraße/Nachtigallweg/Breslauer Straße sowie im Mozartweg  

13. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 05.10.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal Süd Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Block begrüßt Frau Kistenmacher vom Ing.-Büro Kistenmacher + Partner, die mit der Planung und Durchführung der Baumaßnahme beauftragt ist und die rund 20 anwesenden interessierten Anlieger.

 

Er teilt mit, dass die heutige Sitzung zur ersten Information für die Bauausschussmitglieder und für die interessierten Anlieger dient. Er bittet, die Zuhörer ihre Fragen im Anschluss an die Informationen über die Ausbauvorentwürfe zu stellen.

 

Bevor er das Wort an Frau Kistenmacher übergibt, bittet er zu gegebener Zeit zu beachten, dass die Rettungswege freigehalten werden.

 

Frau Kistenmacher informiert anhand von Bestands- und Querschnittsplänen darüber, dass in dem geplanten Ausbaugebiet Rosenstraße, Nachtigallweg, Mozartweg und Breslauer Straße keine geregelte Oberflächenentwässerung gegeben ist. Zurzeit sind Sickerschächte vorhanden, die große Wassermengen nicht aufnehmen können. Die Straßen sind älter als 40 Jahre. Sie weisen Schäden in Bereichen der Fahrbahnen und Gehwegen auf. Gemäß Generalentwässerungsplan ist die Gemeinde verpflichtet, das Oberflächenwasser über die Regenwasserkanäle in die Regenversickerungsbecken zur Versickerung zu bringen. Zudem hat die Bodengrunduntersuchung ergeben, dass der Unterbau nicht tragfähig ist. Um das Oberflächenwasser aufzunehmen, ist eine Verlegung von Regenwasserleitungen in einem Durchmesser von 400 – 500 mm vorgesehen. Außerdem soll die alte Stahlleitung für Frischwasser erneuert bzw. neu überplant werden.

 

Im Innenring sind überfahrbare Gehwege geplant. Die Ausführung der Fahrbahn kann entweder in Asphalt oder in Pflaster erfolgen. Sollte Pflaster gewählt werden, so könnte die Fahrbahn in grau und die Gehwege in rot gepflastert werden, um insbesondere die überfahrbaren Gehwege hervorzuheben. Nach Auskunft von Herrn Schultz dürfte sich für jeden Zahlungspflichtigen keine wesentliche Einsparung im Vergleich zur Asphaltvariante ergeben. Die Baumaßnahme ist unter schweren Bedingungen durchzuführen, da mehrere Leitungen in den teilweise schmalen Fahrbahnen unterzubringen sind. Da, wo die Fahrbahn des Außenrings etwas breiter ist, sind Gehwege mit Hochbord vorgesehen. In den Wendeplätzen sowie im Verbindungsweg ist ebenfalls eine Regenwasserleitung zu verlegen. Im Zuge der Baumaßnahme bietet es sich an, ein Leerrohr für Glasfaser mit hineinzulegen. In der Rosenstraße im Bereich der öffentlichen Parkplätze, ist die Herstellung einer Grundstückszufahrt vorgesehen. Die Regenwasserleitung soll zur Breslauer Straße geführt werden und an die Leitung in der Kurlandstraße angebunden werden, um das Oberflächenwasser zum Regenversickerungsbecken in der Kurlandstraße zu leiten. Zu prüfen bleibt noch, ob und wie der Fußweg in Richtung Berliner Ring abzuwickeln ist.

 

Auf Nachfragen von rund 20 anwesenden Anliegern teilt Frau Kistenmacher mit, dass

 

1. zurzeit die Ausführung in Asphalt um 3,00 – 4,00 EUR pro qm günstiger als Pflasterarbeiten wären,

 

2. das Pflaster Vorteile gegenüber Asphalt hat, wie z.B. beim späteren Eingreifen in die Flächen ohne Flicken, wie sonst bei einer Asphaltdecke und keine Rissbildungen in den Wendeplätzen zu erwarten sind,

 

3. der Stichweg in Richtung Nachtigallweg in Richtung Wald in der Ausbauplanung berücksichtigt ist,

 

4. die gesamte Ausbaumaßnahme voraussichtig 1,5 Jahre andauern wird, die jedoch in Bauabschnitten durchzuführen ist.

 

5. Angedacht ist es, an der Breslauer Straße anzufangen und den Mozartweg zuletzt anzugehen.

 

 

Auf den Wunsch der Anlieger nach zusätzlichen Informationen wird mitgeteilt, dass für die betroffenen Anlieger die Vorentwurfspläne in der Amtsverwaltung ausgelegt werden, in die sie Einsicht nehmen dürfen und die Informationen zu den Beiträgen von Herrn Timm gegeben werden.

 

Herr Schultz teilt mit, dass die Entscheidung zur Ausbaumaßnahme der Gemeindevertretung obliegt. Gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung ist die geplante Maßnahme beitragsfähig. Es wird die Meinung vertreten, dass es sich bei den Straßenzügen um Anliegerstraßen handelt und die umlagefähigen Kosten mit dem Prozentsatz von 85 v.H. auf die Anlieger umzulegen sind. Die Ausbaubeitragssatzung musste seinerzeit erlassen werden, weil die Gemeinde Trappenkamp eine Fehlbetragsgemeinde ist.

 

Zum Ablauf teilt Herr Schultz mit, dass nach der Anliegerinformation am 05.11.2015 das Bauprogramm gefertigt und den Gemeindevertretern vorgelegt wird. Nach einem entsprechenden Beschluss wird die Ausbaumaßnahme über Winter ausgeschrieben, in der Hoffnung, dass das Ausschreibungsergebnis kostengünstiger ausfällt. Bei Beginn der Maßnahme, voraussichtlich im Frühjahr 2016, werden die Vorauszahlungsbescheide zugestellt. Innerhalb eines Monats wird die Zahlung fällig. Sie ist per Banküberweisung zu tätigen. Die Gemeinde kann einer Stundung oder Verrentung zustimmen. Herr Bickel erläutert den beitragsfähigen Umfang. Er teilt mit, dass die endgültige Beitragshöhe erst nach Schlussrechnung der Maßnahme bekannt wird, denn der Vorauszahlungsbescheid basiert auf dem Ausschreibungsergebnis. Sollten bestimmte ausgeschriebene Leistungen nicht zur Ausführung kommen, fällt die Schlussrechnung geringer aus. Werden womöglich Nachträge erforderlich, fällt der Beitrag höher aus, wenn es sich um beitragsfähigen Aufwand handelt. Daher gibt es gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung der Maßnahme einen Ablösevertrag zu schließen, um spätere Kostenerhöhungen auszuschließen.

 

Die Kostenschätzung für die Ausbaumaßnahme liegt zwar heute nicht vor, jedoch kann Herr Bickel aus einer anderen vergleichbaren Maßnahme berichten, dass der Beitrag zwischen 9,00 und 13,00 EUR pro qm lag.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Herr Block bei Frau Kistenmacher und bittet sie, bis zur Informationsveranstaltung die Kosten für beide Varianten – Asphalt und Pflaster – zu schätzen.


Abstimmungsergebnis dafür: dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur NS zu TOP 6 (3051 KB)