Auszug - Beauftragung der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse, Entschädigung nichtunfallbedingter Gesundheitsschäden
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Sachverhalt:
Nach der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 besteht nunmehr die Möglichkeit, nicht-unfallbedingte Gesundheitsschäden von Feuerwehrangehörigen, die im Rahmen des Feuerwehrdienstes entstanden sind oder sich verschlimmert haben, zu entschädigen.
Erfasst werden solche Fälle, die nicht ursächlich, sondern nur anlässlich des Feuerwehrdienstes eintreten und nicht den Kausalitätsansprüchen eines Arbeitsunfalls nach § 8 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Unfallversicherung) entsprechen.
(Beispiel: Während des Feuerwehrdienstes hat ein Feuerwehrangehöriger Schmerzen im Knie und knickt um. Ursache war jedoch ein bereits bestehender Verschleiß im Knie, welchem kein Unfallereignis im Feuerwehrdienst vorausging. Ein Arbeitsunfall würde daher abgelehnt werden. Durch den neuen Fonds würden jedoch entsprechende Leistungen erbracht werden können).
Ein hierfür gesonderter Fonds, basierend auf einer einwohnerbezogenen Pro-Kopf-Umlage (0,02508041 € pro Einwohner) der teilnehmenden Gemeinden und Städte, wurde daher eingerichtet.
Für die Teilnahme ist jedoch ein Beschluss der Gemeindevertretung notwendig.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung der Hanseatischen-Feuerwehr-Unfallkasse Nord zur Entschädigung nicht-unfallbedingter Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst. Der Bürgermeister wird ermächtigt die Beauftragung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0