Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010  

6. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 01.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:07 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende trägt vor, dass eine Satzungsänderung erforderlich ist, weil die Satzung bei den Regelungen zu den gefährlichen Hunden Bezug auf das Gefahrhundegesetz nimmt und dieses Gesetz zum 01.01.2016 durch das Hundegesetz mit anderen Regelungen ersetzt wird. Auf Nachfrage wird vom Protokollführer mitgeteilt, dass es steuerrechtlich nach wie vor zulässig ist, bestimmte Hunde wegen ihrer Rasse als gefährlich einzustufen, auch wenn das Hundegesetz eine Gefährlichkeit von Hunden wegen ihrer Rasse nicht kennt.

 

Im gleichen Zug wird von der Verwaltung aber auch vorgeschlagen, die Hundesteuer auf den Mindestsatz des Erlasses zur Haushaltskonsolidierung anzuheben. Vom Vorsitzenden wird dazu vorgetragen, dass die Gemeinde in der Vergangenheit immer wieder die Hundesteuer erhöhte, um den Abstand zum genannten Mindestbetrag zu verringern. Herr Kruse gibt zu bedenken, dass es sich bei der vorgeschlagenen Steuererhöhung um eine Erhöhung um 33 % handelt. Nachdem vom Bürgermeister vorgetragen wird, dass das Ordnungsamt in diesem Jahr die Anmeldung von Hunden kontrolliert hat und der Protokollführer bemerkt, dass vermutlich diese Maßnahme zum deutlichen Anstieg der Hundesteuererträge beigetragen hat, wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die als Anlage beigefügte II. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Bornhöved über die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.05.2010 zu beschließen.


Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 1