Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012  

15. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 19.04.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
Zusatz: Auf Antrag der Bürgermeisterin wird die Tagesordnung um TOP 12 Personalangelegenheiten erweitert (einstimmig). Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert die Bürgermeisterin über die in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung. Insbesondere ist es nunmehr erforderlich, über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestimmten Tagesordnungspunkten jeweils im Einzelfall zu entscheiden. Auf ihren Antrag hin wird jeweils einstimmig beschlossen, die Öffentlichkeit zu Punkt 11 u 12 auszuschließen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ohne Aussprache beschließt die Gemeindevertretung nach Erläuterung durch die Bürgermeisterin den Erlass der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2012.


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

740.600

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

984.300

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

243.700

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstigkeit auf

730.900

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstigkeit auf

887.300

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

75.500

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

100.300*

festgesetzt.

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

67.100 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

3,48 Stellen

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330 %

2.

Gewerbesteuer

330 %

 

 

 

 

r den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

 

Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.


Abstimmungsergebnis   dafür: 8   dagegen: 0   Stimmenenthaltungen: 0

 

*geändert laut Beschluss in der Sitzung vom 11.12.2012